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Verfahren gegen Stadtrat Gültigkeit von OB-Wahl in Bitterfeld-Wolfen: Klage beim Verwaltungsgericht Halle eingegangen

Nachspiel in Sachen Oberbürgermeisterwahl in Bitterfeld-Wolfen: Das Verwaltungsgericht soll die Rechtmäßigkeit der Wahl prüfen.

Von Ulf Rostalsky 23.02.2024, 14:31
Die OB-Wahl im Oktober in Biterfeld-Wolfen.
Die OB-Wahl im Oktober in Biterfeld-Wolfen. (Foto: Frank Czerwonn)

Wolfen/MZ. - Nachspiel in Sachen Oberbürgermeisterwahl in Bitterfeld-Wolfen: Nachdem AfD-Kreisvorsitzender Daniel Roi bereits erklärt hatte, gegen die Umstände der Wahl des CDU-Politikers Armin Schenk zum OB vorgehen zu wollen, bestätigt nun das Verwaltungsgericht in Halle den Eingang einer entsprechenden Klage.

„Es klagt eine Privatperson“, sagt Gerichtssprecher Bernd Harms auf Nachfrage der MZ und fügt hinzu: „Ob dieser Bürger ein Parteimitglied ist, entzieht sich meiner Kenntnis.“ Fest steht, dass sich die Klage gegen den Bitterfeld-Wolfener Stadtrat richtet.

Der hatte im Januar nach Prüfung eines Einspruchs von René Vollmann (AfD) gegen die Gültigkeit der OB-Wahl mehrheitlich für deren Rechtmäßigkeit gestimmt. Zuvor waren vermeintliche Verstöße gegen die Wahlvorschriften von systematischer Beschaffung von Stimmen in Altenheimen bis zur Wahlbeeinflussung durch das Bündnis für Demokratie und Toleranz erörtert worden.

Stadtrat von Bitterfeld-Wolfen hat nun Gelegenheit, sich zur Klage zu äußern

„Jetzt hat der Stadtrat, Gelegenheit, sich zu äußern“, erklärt Gerichtssprecher Harms. Er geht von einem längeren Verfahren aus. „Ein Eilverfahren ist nicht anhängig.“

Bis zu einer Entscheidung des Gerichts amtiert Armin Schenk weiter als OB der Stadt Bitterfeld-Wolfen.

Schenk hatte im Oktober 2023 die Stichwahl der OB-Wahl mit 53,82 Prozent gegen Henning Dornack (AfD) gewonnen. Der stellvertretende Stadtratsvorsitzende erhielt 46,18 Prozent der Stimmen