Gesundheitsreform Gesundheitsreform: Neue Veränderungen schon ab 2005
Bitterfeld/MZ. - "Der Beratungsbedarf bei Zuzahlungen und Praxisgebühr ist auch bei uns Kassen etwas geringer worden", sagte Edzard Köpnick, Geschäftsstellenleiter der Bundesknappschaft in Bitterfeld. Er war einer der Gesprächspartner am Telefon, zu denen weiterhin gehörten: sein Kollege Hans-Dieter Morawe als Vertriebskoordinator bei der Knappschaft, Gerlinde Deutsch, Fachberaterin der AOK Sachsen-Anhalt und Jürgen Lodwig, Bezirksgeschäftsführer der DAK.
Einige von den Lesern gestellte Fragen und die dazu gegebenen Antworten sind im unten stehenden Artikel zu lesen. In den Gesprächspausen erläuterten die Kassenexperten außerdem nochmals einige gravierende Veränderungen seit 1. Januar sowie gaben einen Ausblick auf noch zu erwartende.
"Zahlreiche Fragen", so Jürgen Lodwig, "treten vor allem zur Einstufung als schwerwiegend chronisch krank auf." Diese Patienten müssen statt der zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens nur ein Prozent zuzahlen.
"Ein Patient gilt als schwerwiegend chronisch krank, wenn er wenigstens ein Jahr lang, mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt wurde." Außerdem muss für diese Erkrankung mindestens eines der folgenden drei Merkmale vorhanden sein.
Erstens: Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe 2 oder 3. Zweitens: Behinderungsgrad von mindestens 60 Prozent oder Erwerbsminderung von mindestens 60 Prozent. Drittens: wenn ohne kontinuierliche medizinische Versorgung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, Verminderung der Lebenserwartung oder dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität zu erwarten ist.
Eine einschneidende Veränderung erwartet die Versicherten ab 1. Januar 2005: beim Zahnersatz. "Bisher wird dafür von den Krankenkassen ein prozentualer Zuschuss entsprechend der ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen gezahlt", erklärte Edzard Köpnick. 50 Prozent der Kosten werden bis jetzt in jedem Fall übernommen. 60 Prozent sind es bei fünf Jahren kontinuierlicher Vorsorge und 65 Prozent bei zehn Jahren (Bonusheft).
"Diese Zuschüsse werden ab 2005 durch Festzuschüsse entsprechend der Vorsorge ersetzt." Der Zahnersatz muss extra versichert werden, fällt also aus dem Beitrag der regulären Krankenversicherung raus. Der Patient kann selbst entscheiden, ob er auch den Zahnersatz bei seiner Kasse versichern lässt oder dafür eine private wählt. "Jede gesetzliche Kasse hat schon ab diesem Jahr private Partner, bei denen die Versicherten dieser Kasse günstige Zusatzversicherungen abschließen können."