Untersuchung abgeschlossen „Freveltat“ oder Pflegeschnitt? Landkreis Anhalt-Bitterfeld verteidigt Baumrückschnitt in Jeßnitz
Anwohner zeigten sich entsetzt, doch die Untere Naturschutzbehörde erklärt: Die Maßnahmen in Jeßnitz waren rechtens.
21.07.2025, 14:00

Jessnitz/Köthen/MZ. - Die Landkreisverwaltung hat in einer Untersuchung festgestellt, dass die Baumschnitte am Jeßnitzer Neumarkt rechtmäßig durchgeführt worden sind. Ende Mai hatten entsetzte Anwohner das der Unteren Naturschutzbehörde in Köthen gemeldet – nun wurde dort auf Anfrage dieser Zeitung mitgeteilt, dass es sich um einen auch in den Sommermonaten zulässigen Kopfbaumschnitt gehandelt habe, der als „zulässiger Form- und Pflegeschnitt zur Gesunderhaltung und Gefahrenabwehr“ eingestuft wird.