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Fischerei Fischerei: Schwarzangler am Haken?

Von sylvia czajka 25.07.2012, 14:29

zscherndorf/MZ. - „Wenn ich die erwische.“ Ralf Wanderer pumpt, schaut sorgenvoll. „Die hatten bei lebendigem Leib noch die Haken im Maul. Schweinerei.“ Die, das sind zwei Karpfen. Ein Schuppenkarpfen, etwa 40 Zentimeter lang, und ein Spiegelkarpfen - etwa 14 Pfund schwer. Abgelegt in einem Karpfensack im Zscherndorfer Angelgewässer Grube „Vergissmeinnicht“.

Ralf Wanderer entfernt die Haken und entlässt die Fische in die Freiheit. „Wenn ich die erwische“, wiederholt der Mann und hat Zweifel, die Schwarzangler je zu fassen. Wenn man nicht zur selben Zeit am selben Ort ist, dann war’s das. Ralf Wanderer ist seit 2002 bestätigter Fischereiaufseher in Anhalt-Bitterfeld. 43 gibt’s von seiner Sorte im Landkreis. 43 Verfechter von Recht und Ordnung an den Ufern der Seen.

In der Frühe am Ufer

Ehrenamtliche, die sich für die Einhaltung des Fischereigesetzes Sachsen-Anhalts einsetzen. Seine Kontrollgänge hat er nicht gezählt. Monatlich ist er jedenfalls am Ufer der Grube unterwegs, erzählt Wanderer. Niemand weiß, wann er kommt. Meist morgens taucht er vor den Anglern auf. Oft sind sie zu zweit. Dann habe man gleich einen Zeugen. Das erspart überflüssige Diskussionen. Verstärkt wird er aktiv, kurz bevor die Schonzeit für Hechte aufgehoben ist. Immer ab 1. Mai ist es soweit.

„Manche können den Tag eben nicht abwarten“, weiß Wanderer. Dann ist eine Anzeige fällig - bei der „Unteren Fischereibehörde“ des Landkreises Anhalt-Bitterfeld. Dorthin macht er Meldung.

Wann? Wenn Angler keinen Fischereischein haben oder keine gültige Angelkarte für das Zscherndorfer Gewässer beispielsweise. Das hat nämlich der örtliche Angelverein selbigen Namens „Vergissmeinnicht“ gepachtet. Die Tagesangelkarte gibt’s für sechs Euro, informiert Günter Troitzsch, Vize des Angelvereins. Nicht zu teuer, finden beide. Angezeigt wird auch, wenn Angler Müll an den Ufern hinterlassen oder mit lebenden Köderfischchen auf Fang gehen. All das kann Geld kosten.

Mehr als ein Fisch im Laden kostet. Das steht schon mal fest. Die Strafen sind im Bußgeldkatalog verankert. Von 20 bis 1 000 Euro Strafe reicht die Spanne, sagt Frank Schneider von der „Unteren Fischereibehörde“ des Landkreises Anhalt-Bitterfeld.

5 000 Angler sind mit einem gültigen Fischereischein in seiner Kartei registriert, wie er sagt. Eine ganze Menge. Aber es gibt eben auch jene Fischereischeinlosen - oder Schwarzangler - , die denken, sie werden nicht erwischt. Oder die, die sich einfach einen Spaß machen. Irgendwann ist immer das erste Mal, die Erfahrung hat Wanderer gemacht. Und dann wird nicht nur ein Bußgeld fällig, sondern es ist ganz klar ein Straftatbestand, erläutert Schneider.

Im vergangenen Jahr musste Schneider fünf Bußgeldverfahren einleiten, in diesem Jahr waren es schon drei, darunter die Anzeige einer Straftat. „Schwarze Schafe gibt es überall“, weiß Schneider durch seinen Job. Ralf Wanderers Erfahrung zeigt: Sie werden - zumindest an der Grube „Vergissmeinnicht“ - weniger. Denn die meisten Angler kennt er, begrüßt sie per Handschlag. Dann wird ein wenig gefachsimpelt und Wanderer wandert weiter.

Zander, Hecht oder Schleie

Auf 44 Hektar breitet sich das gepachtete Areal des Vereins aus. Jedes Jahr sorgen dessen Mitglieder für schuppigen Nachwuchs mit so wohlschmeckenden Namen wie Zander, Aal, Hecht oder Schleie in der Grube. 1 800 bis 2 000 Euro werden dafür investiert. Fische, die bei keinem Schwarzangler in der Pfanne braten sollen, da ist man sich im Verein einig.

Und Ralf Wanderer hat sich das zur Lebensaufgabe gemacht: „Wenn ich die erwische.“