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Berufungsverfahren vor dem Landgericht Berufungsverfahren vor dem Landgericht: Zschornewitzer muss Geldstrafe zahlen

Von Sylvia Czajka 07.02.2002, 15:15

Gräfenhainichen/Dessau/MZ. - Der Zschornewitzer hatte sich vor der Dritten Strafkammer wegen Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitnehmerentgelt in elf Fällen zu verantworten. In erster Instanz wurde Rudolf R. vom Wittenberger Amtsgericht am 18. Juni 2001 zu einer Geldstrafe von 2 200 Mark verurteilt. Der Kammer stand am Donnerstag ein Sitzungsmarathon bevor. 26 Zeugen wurden geladen. Doch zu ihrer Anhörung sollte es nicht kommen. Auf Grund der Geständigkeit des Angeklagten entschied das Gericht unter Vorsitz von Richter Christian Stroot die Berufung auf einen Rechtsfolgeanspruch zu beschränken.

Die Kammer entsprach der Forderung der Staatsanwaltschaft, Rudolf R. zur Zahlung von 80 Tagessätzen je 13 Euro zu verurteilen. Er sei damit nicht vorbestraft, hieß es. Des weiteren trägt der Angeklagte zu drei Vierteln die Kosten der Berufungsverhandlung. Ein Viertel übernehme, auf Grund der finanziellen Situation des Zschornewitzers, so Richter Stroot, die Landeskasse.

Im Herbst 1999 habe sich die Situation in der Firma verschlechtert. Es scheiterten immer wieder Versuche, Kredite zu bekommen, berichtet der Angeklagte. Ab September habe er sich selbst keinen Lohn mehr bezahlt, erzählt er. "Und im Dezember 1999 habe ich - wohl der Finanzlage wissend - mein letztes privates Eigenkapital in die Firma gesteckt." Finanzielle Rücklagen habe es nicht gegeben.

Drei Monate sei kein Arbeitnehmerentgelt gezahlt worden. Dabei habe es sich um mehr als 40 000 Mark gehandelt. Anfang Januar 2000 hätten die Mitarbeiter wegen fehlender Lohnzahlung die Arbeit niedergelegt. Dann habe man noch einen halben Monatslohn bezahlt. Letztendlich jedoch musste Ende Januar Geschäftsführer Rudolf R. Insolvenz beantragen.