Asylunterkunft Asylunterkunft im BIG-Hotel Wolfen: Ein Formfehler führt zu neuer Wartezeit

Wolfen - Die Debatte um das BIG-Hotel in der Wolfener Damaschkestraße ist um eine Posse reicher. Denn die Stadtverwaltung hat Stadtrats-Beschlüsse falsch und wohl auch unzureichend im Amtsblatt veröffentlicht, die die geplante Asylunterkunft betreffen. Diese Formfehler haben Folgen.
Zukunft bleibt länger offen
Dadurch bleibt noch länger offen, ob in Zukunft Flüchtlinge in das BIG-Hotel-Gästehaus ziehen. Das entscheidet zwar der Landkreis und nicht die Stadt. Aber der Landkreis räumt der Stadt Zeit ein, neue Beschlüsse und eine Satzung rund um die Damaschkestraße umzusetzen.
Die Stadt beteuert dabei stets, dass sie im Interesse der angrenzenden Chemiepark-Unternehmen agiert. Die BIG-Hotel-Eigentümer sehen darin jedoch eine Verhinderungsplanung.
Fehler müssen behoben werden
Doch egal wie die kommunalen Vorgänge am Ende möglicherweise auch vor Gericht bewertet werden, sie gehen durch die Fehler in die Verlängerung.
So wird nun der Bau- und Vergabeausschuss noch einmal mit der Sache beschäftigt. Außerdem müssen die Beschlüsse noch einmal veröffentlicht werden: „Der Bekanntmachungsfehler wird durch erneute Bekanntmachung im Amtsblatt voraussichtlich am 30. Juli behoben“, erklärte Geschäftsbereichsleiter Stefan Hermann auf MZ-Anfrage.
Das Datum stimmte nicht
Das ist wichtig. Satzungen sind laut Kommunalverfassungsgesetz öffentlich bekannt zu machen. Das unternahm die Stadt auch bei der am 8. Juni verabschiedeten Veränderungssperre an der Damaschkestraße.
Diese Satzung würde quasi bauliche Aktivitäten in dem Gebiet einfrieren. Laut Logik der Stadt wäre damit die Nutzungsänderung des BIG-Hotel-Gästehauses zur Asylunterkunft passé.
Das Problem: Die Unterschrift am Ende des Artikels von OB Petra Wust (parteilos) ist fälschlicherweise auf den 2. Juni datiert. Die Veränderungssperre wurde aber erst sechs Tage später beschlossen. Deshalb muss nachgebessert werden. Und das ist offenbar nicht der einzige Fehler. Ein gleichzeitig gefasster Beschluss für einem neuen B-Plan an der Damaschkestraße wurde im Amtsblatt kaum erwähnt.
Entscheidung seit Februar vertagt
Aus diesen Gründen ging bereits ein Schreiben vom BIG-Hotel-Eigentümer an den Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Sinngemäßer Inhalt: Die Behörde möge doch jetzt mal zur Flüchtlingsunterkunft entscheiden, da beispielsweise die Veränderungssperre durch die falsche Veröffentlichung rechtswidrig sei.
Die BIG-Hotel-Eigentümer warten seit Februar darauf, dass ihr Vorhaben genehmigt wird. Doch der Landkreis schiebt die Entscheidung weiter auf die lange Bank. „Wir können nach Auffassung des Bauordnungsamtes derzeit keine Genehmigung erteilen, da die Stadt entsprechende Anträge gestellt hat“, erklärte der Kreis-Dezernent Bernhard Böddeker.
Das Problem liege somit bei der Stadt Bitterfeld-Wolfen, die mit ihrem Vorgehen der Flüchtlingsunterkunft in Wolfen einen Riegel vorschiebe. Ein Zusammenwirken in der Sache zwischen Stadt und Landkreis verneinte der Landkreis.
„Es ist ärgerlich, dass sich der Landkreis gar nicht äußert“
Im BIG-Hotel verliert man unterdessen mehr und mehr die Geduld. Der Eigentümer hat dem Landkreis jetzt erstmals eine Entscheidungsfrist zum 19. Juli gesetzt, berichtet der Hotel-Verantwortliche Jörg Mähler.
Als Motiv bezieht er sich auf den unterzeichneten Vertrag zwischen Hotel und Landkreis, wonach ab Mai Flüchtlinge im Hotel untergebracht werden sollten.
„Es ist ärgerlich, dass sich der Landkreis momentan uns gegenüber gar nicht äußert“, so Mähler. Dazu Böddeker: „Worüber sollen wir aktuell reden? Ich kann mir keine Basis vorstellen.“ (mz)