Abrechnung manipuliert? Abrechnung manipuliert?: Diakonie Bitterfeld-Wolfen hegt Verdacht gegen Pflegedienstleiterin

Bitterfeld - Wegen der mutmaßlichen Manipulation bei der Abrechnung von Leistungen gegenüber einer Krankenkasse hat eine Pflegedienstleiterin von der Diakonie Soziale Dienste gGmbH Bitterfeld-Wolfen die Kündigung erhalten.
Die sogenannte Verdachtskündigung wird nun von der Frau am Arbeitsgericht Dessau-Roßlau angegriffen. Wie der Anwalt des Arbeitgebers das Gericht informierte, seien von Seiten der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau Ermittlungsaufträge formuliert worden. „In dem Fall wird recherchiert“, hieß es. Wie Olaf Braun, Pressesprecher der Behörde, auf Anfrage informierte, dauern die Ermittlungen an.
Nach derzeitigem Stand soll es um eine Schadenssumme von ungefähr 15.000 Euro gehen. Gegenüber der Diakonie hatten Kunden des Pflegedienstes falsche Leistungsnachweise moniert. Zudem berichtete eine Mitarbeiterin, dass sie sechs Stunden quittieren sollte, die sie nicht geleistet hatte.
Die Schadenssumme sei nach Recherchen bei fünf Patienten ermittelt worden
Die Schadenssumme sei nach Recherchen bei fünf Patienten ermittelt worden. Allerdings räumte der beklagte Arbeitgeber ein, dass die zu viel eingenommenen Leistungshonorare nicht dazu dienten, einen persönlichen finanziellen Vorteil zu erlangen. Möglicherweise sei die Motivation gewesen, eine Umsatzsteigerung herbeizuführen.
Denn bei einer Untersuchung der von der Diakonie betriebenen Sozialstationen hätten sich gerade bei der, für die die Klägerin verantwortlich war, „gewisse defizitäre Ergebnisse“ ergeben.
Wurde neue Abrechnungssoftware zu schnell eingeführt?
Der Anwalt der gekündigten Pflegedienstleiterin führte aus, dass seinerzeit eine neue Abrechnungssoftware eingeführt wurde. Das habe Probleme nach sich gezogen. Zumal die Einführung nicht allmählich, sondern „mit harter Zäsur“ erfolgte. Aktuell sei seine Mandantin nicht arbeitsfähig, da sie von den Vorgängen „psychisch zu sehr beeindruckt“ sei.
Auf den Vorwurf der Gegenseite, eine Mitarbeiterin, die auf die falsche Abrechnung hinwies, sei gemobbt worden, ging der Jurist nicht ein. Stattdessen brachte er als Vergleichsvorschlag eine Abfindungssumme von 44.000 Euro und eine betriebsbedingte Kündigung ins Spiel.
Der Vertreter der Diakonie Soziale Dienste gGmbH reagierte umgehend. „Auch eine deutlich niedrigere Summe hätte mich nicht dazu bewogen, darauf einzugehen. Eine öffentliche Kasse ist geschädigt worden“, sagte er. (mz)