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160 zwischen Wolfen und Greppin?

09.07.2008, 16:29

Wolfen/Greppin/MZ. - Damit verbunden wären für sie mehr Belastungen. Mit Stefan Hermann, Geschäftsbereichsleiter Stadtentwicklung in Bitterfeld-Wolfen, sprach über dieses Thema MZ-Redakteur Lothar Gens.

Es wird darüber gesprochen, dass zukünftig Züge mit 160 Kilometer pro Stunde die Strecke Wolfen-Greppin befahren würden . . .

Hermann: Im Zusammenhang mit dem Planfeststellungsverfahren für die Baumaßnahmen der Bahn haben wir erfahren, dass sich die DB AG auf einen Planfeststellungsbeschluss aus den 20er Jahren berufen kann. Und in den 20er Jahren wurden in Mitteldeutschland bereits Bahnstrecken elektrifiziert. Auch diese Strecke ist damals schon für eine Geschwindigkeit von 160 km / h ertüchtigt worden.

Aber diese Geschwindigkeit ist doch in den vergangenen Jahrzehnten nie gefahren worden.

Hermann: Das liegt am Unterbau. Dessen schlechter Zustand hat das nicht erlaubt.

Das heißt also, dass die 160 km / h kommen werden?

Hermann: Eigentlich nicht, das zu erklären ist etwas kompliziert.

Versuchen Sie es bitte.

Hermann: Der Geschäftsbereich DB Netz trägt also zum Beispiel mit neuen elektrischen Fahrleitungen dazu bei, dass theoretisch wieder 160 km / h gefahren werden könnten. Der Aufbau der Gleisanlagen wiederum lässt das derzeit nicht zu. Dieser Gleisanlagenaufbau ist jedoch vom aktuellen Planfeststellungsverfahren überhaupt nicht berührt, eine Erneuerung steht also momentan nicht zur Debatte.

Mit einfachen Worten bedeutet das also, dass die DB AG nicht plant, etwas an den Gleisanlagen oder dessen Unterbau zu tun, folglich die 160 km / h nur eine theoretische Möglichkeit darstellen?

Hermann: Genau das. Das Fahrleitungsmaterial ist auf diese 160 km / h ausgelegt, die Stellwerke auch, die Lokomotiven bringen das sowieso. Gleise und Unterbau taugen dazu nicht. So wurde uns das zumindest während des Erörterungstermins zur Streckenmodernisierung dargelegt. Daher können wir davon ausgehen, dass Einwände von Bürgern gegen die 160er Geschwindigkeit eigentlich gegenstandslos sind - jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt.

Es sei denn . . .?

Hermann: Es sei denn, dass die betreffende Strecke relativ einfach durch Unterstopfen von einem Maschinenwagen aus ertüchtigt werden kann und das auch getan wird. Dann ist die rechtliche Lage aufgrund der Dokumente aus den 20er Jahren so, dass die 160 km / h gefahren werden könnten.

Was würde das bedeuten?

Hermann: Dann müsste man mit der Bahn AG z. B über Schallschutzmaßnahmen reden. Denn in den Jahrzehnten seit dem alten Planfeststellungsbeschluss hat sich ja einiges getan. Zum Beispiel werden Bahnstrecken jetzt viel stärker frequentiert. Und auch die Gesetzgebung zum Schallschutz hat sich geändert. Die Bahn ist also in dieser Hinsicht nicht völlig frei in ihrem Handeln und müsste im Interesse der Anlieger etwas unternehmen. Darüber hinaus bemühen wir uns bereits jetzt, den Ortsteil Greppin in das durch den Bund aufgelegte Lärmschutzprogramm vorrangig eingeordnet zu bekommen.

Das hieße?

Hermann: Dass nach Lärmmessungen parallel zu den Ausbaumaßnahmen der Bahn entsprechende Lärmschutzmaßnahmen, die durch den Bund finanziert werden, greifen würden.