Aus dem Gerichtssaal Mann aus Halle wegen Alkohol am Steuer erneut auf der Anklagebank
Sohn belastet erneut seinen Vater, zu dessen Gunsten aber seine Tochter aussagt.

Bernburg - Strafrichter André Stelzner ist noch kein Mitglied der Familie. Er kann aber nicht nur die Namen der Eltern und Kindern, sondern bei der Feststellung der Personalien auch deren Alter und Beruf schon fast auswendig aufsagen. Zum zweiten Mal in diesem Jahr saß ein Vater von vier Kindern wegen einer Trunkenheitsfahrt im Saal 119 des Amtsgerichts Bernburg vor dem Richter. Zum zweiten Mal hat ihn einer seiner Söhne wegen dieses Vergehens angezeigt. Und zum zweiten Mal trat seine Tochter als Entlastungszeugin auf.
Dem gebürtigen Hallenser wurde diesmal vorgeworfen, am 14. Januar gegen 21 Uhr in Güsten ohne Fahrerlaubnis und unter Alkoholeinfluss ein Auto geführt zu haben. Sein Sohn und dessen Freund haben bei der Vernehmung ausgesagt, dass der Beschuldigte hinter dem Steuer gesessen hätte und in Schlangenlinien auf sie zugefahren sei.
Der Angeklagte äußerte sich nicht zu den Vorwürfen und ließ seinen Verteidiger sprechen. „Mein Mandant saß nicht hinter dem Steuer. Das im Besitz seiner Tochter befindliche Fahrzeug wurde von einem gewissen Enrico gefahren“, verlas Rechtsanwalt Volker Herbst die Erklärung des Beschuldigten.
„Die Fahrzeugschlüssel blieben verschwunden.“
Das Geschehen an jenem Abend schilderte ein wegen einer Körperverletzung alarmierter Polizist wie in der durch den Staatsanwalt verlesenen Anklageschrift. „Auch nach der Belehrung, dass er seinen Vater nicht belaste müsse, blieb der Sohn bei seiner Aussage“, sagte der 45-jährige Beamte. Der Zeuge teilte jedoch dem Gericht ebenfalls mit, dass weder der Pkw noch der angebliche Fahrer an jenem Abend gefunden werden konnten. „Die Fahrzeugschlüssel blieben ebenfalls verschwunden.“
Die beiden Belastungszeugen fehlten bei diesem Prozess, weshalb er erst am 9. Juni fortgesetzt wird. Sie tauchten aber bei der angesetzten Verhandlung gegen die Tochter am selben Tag noch im Gericht auf. Sie hatte sich wegen des vorsätzlichen Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis an jenem 14. Januar zu verantworten. Beide Verhandlungen stehen in einem engen Zusammenhang. Im Zeugenstand blieben die Belastungszeugen bei ihrer These, dass der Vater gefahren sei. Die Angeklagte wiederholte die Version, dass ein Enrico hinter dem Steuer saß, machte jedoch keine weiteren Angaben zu dieser Person.
„Als Fahrzeughalter muss man dafür sorgen, dass der Autoschlüssel in seinem eigenen Besitz bleibt“, erklärte André Stelzner und fällte folgendes Urteil gegen die 23-Jährige: Gegen die Zahlung von 500 Euro für einen gemeinnützigen Verein wird das Verfahren eingestellt. Nach einem eindringlichen Beratungsgespräch mit ihrer Rechtsanwältin Anke Glowka stimmte die Angeklagte dieser Entscheidung zu. (mz)