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Trennung nicht verkraftet Trennung nicht verkraftet: Streit um eine Frau landet vor Gericht

Von carsten roloff 02.07.2020, 13:28

bernburg - Wenn Liebe in Hass oder Eifersucht umschlägt, ist die Gefahr groß, dass sich beide Parteien vor Gericht wieder treffen. Nicht nur vor dem Familien-, sondern in manchen Fällen sogar vor dem Strafgericht. Ein 24-Jähriger fand sich wegen des Vorwurfs der schweren Körperverletzung auf der Anklagebank des Bernburger Amtsgerichts wieder und verließ als freier Mann den Gerichtssaal, obwohl er seinen Rivalen mit einem Knüppel am Kopf verletzt hatte.

„Der Tatbestand der Körperverletzung ist wirklich nicht zu leugnen. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Aber die Handlung des Angeklagten war durch das aggressive Verhalten des Geschädigten erforderlich, um den Streit zu beenden. Anderenfalls wäre keine Ruhe eingekehrt. Es liegt keine Rechtswidrigkeit vor“, so Strafrichter André Stelzner bei der Begründung seines Urteils. Er folgte damit dem Antrag von Verteidiger Holger Janert. Der Staatsanwalt hatte wie der Anwalt des Nebenklägers eine Freiheitsstrafe wegen Körperverletzung im minderschweren Fall von drei Monaten auf Bewährung gefordert.

Der Angeklagte hatte im vergangenen Jahr eine Frau kennen gelernt, seine neue Liebe. Deren ehemaliger Lebensgefährte und Vater des heute elfjährigen Kindes war zuvor aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen, hatte aber die Trennung nie verwunden. Als er Wind davon bekam, dass seine „Ex“ einen Neuen hatte, belästigte er seine Verflossene mit etlichen beleidigenden Telefonanrufen.

Am 24. Juni des vergangenen Jahres suchte der Mann sogar zweimal das Grundstück seiner ehemaligen Freundin auf, einmal am Nachmittag und dann noch einmal eine halbe Stunde vor Mitternacht. „Ich wollte meinen Sohn bei mir haben und hatte deswegen geklingelt. Schließlich war ich mit meiner ehemaligen Frau 22 Jahre zusammen“, so der Geschädigte, der nun mit seiner neuen Freundin in Aken lebt.

Vom lautstarken Streit, der sich zwischen dem ehemaligen Paar entwickelte, wurde der Nachbar wach, der auch die Polizei alarmiert hatte und dessen Aussage im Zeugenstand hieb- und stichfest war. „Mein ehemaliger Nachbar ist ein Choleriker durch und durch. Der hat seine ehemalige Lebensgefährtin sehr oft angebrüllt, meistens in den Abendstunden“, so der Zeuge. Er hatte den Streit zwischen dem Geschädigten, seiner ehemaligen Freundin und seinem Nachfolger an jenem Junitag teilweise beobachtet, dabei jedoch kein Messer beim Nebenkläger gesehen, wie es der Angeklagte behauptete. Aber die Übergriffe gegen die Frau und deren neuen Gefährten schilderte der Nachbar relativ detailliert. Der vor Gericht Beschuldigte holte deswegen aus dem Kofferraum seines Autos einen Knüppel - keinen Baseball-Schlager - heraus, um dem Konflikt ein Ende zu setzen.

„Der Geschädigte hatte überhaupt keinen Grund, gegen Mitternacht dieses Grundstück zu betreten und beging einen Hausfriedensbruch“, meinte Richter André Stelzner, für den das Vorhandensein des Messers keine Rolle spielte. Der Geschädigte sei auf seine ehemalige Lebensgefährtin und ihren neuen Freund nicht nur verbal losgegangen. Ohne diesen „unerwarteten Besuch“ wäre der Knüppel auch im Kofferraum liegen und der Ex-Partner ohne Beule geblieben.

(mz)