Streit um Gebührenordnung Streit um Gebührenordnung: Bald gibt es wieder Geburtstagsgrüße für alle

Bernburg - Gute Nachrichten für Leser, die die Rubrik „Glückwünsche“ in der MZ gern lesen: Innen- und Finanzministerium Sachsen-Anhalts sowie der Städte- und Gemeindebund haben sich darauf geeinigt, dass lokale Presse und Rundfunk sowie Mandatsträger Auskünfte zu Alters- und Ehejubiläen künftig kostenfrei von den Meldebehörden erhalten.
Die Allgemeine Gebührenordnung des Landes, die für die Ermittlung bislang Gebühren vorsah, wird entsprechend geändert.
„Ich freue mich, dass wir mit dem Verzicht auf den Gebührentatbestand eine Einigung ganz im Sinne der Seniorinnen und Senioren erzielt haben“, sagte Innenminister Holger Stahlknecht (CDU), der zuvor aber einen konträren Standpunkt vertrat.
Insbesondere Rüdiger Erben (SPD), Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, hatte sich politisch für eine Abschaffung der Gebühren engagiert.
Streit um Gebührenordnung: Medien sollten zahlen
Monatelang gab es Streit um diese Angelegenheit.
In einem Rundbrief hatte der Städte- und Gemeindebund die Verwaltungen im Vorjahr aufgefordert, künftig für derartige Auskünfte an Medien Gebühren zu erheben.
Die Rede war von acht bis zwölf Euro pro gemeldetem Geburtstag oder Ehejubiläum, je nach Aufwand und Zeitdauer für die Auskunftserteilung.
Dabei wären enorme Summen zusammengekommen, die aus Sicht der MZ unverhältnismäßig sind.
Dass in den vergangenen Monaten überhaupt noch runde Senioren-Geburtstage Eingang in die Rubrik „Wir gratulieren“ auf der letzten Seite im Lokalteil fanden, lag an der Weigerung von Kommunen, die Gebühren zu erheben.
Streit um Gebührenordnung: Ab sofort verzichten
Im Altkreis Bernburg konnte deshalb die MZ zuletzt nur noch Senioren aus der Einheitsgemeinde Könnern gratulieren oder jenen, die ihre Daten direkt der Redaktion übermittelten.
Im Vorgriff auf die neue Regelung können die Behörden ab sofort auf eine Gebührenerhebung verzichten.
Kornelia Nolte, Leiterin des Einwohnermeldeamtes der Stadt Bernburg, kündigte am Dienstag gegenüber der MZ an, die Daten so schnell wie möglich wieder bereitzustellen.
Einschränkungen durch Bundesmeldegesetz
Teilten die Einwohnermeldeämter früher noch jeden Seniorengeburtstag aus ihrem Einzugsbereich mit, gilt seit November 2015 ein neues Bundesmeldegesetz, das diese Datenübertragung einschränkt.
So zählen der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende als Altersjubiläum und der 50. und jeder folgende runde Hochzeitstag als Ehejubiläum.
Eine Auskunftserteilung an die Presse unterbleibt in den Fällen, in denen die Betroffenen der Übermittlung ihrer Daten widersprochen haben. (mz)