Entlastungspaket zur Energiekrise Stadtwerke Bernburg buchen Dezember-Abschlag für Erdgas und Fernwärme nicht ab
Kommunaler Versorger erläutert das geplante Prozedere zur Soforthilfe. Wie Bernburgs Großvermieter mit den Nebenkostenvorauszahlungen umgehen.

Bernburg/MZ - Das aufgrund der stark gestiegenen Energiekosten von der Bundesregierung beschlossene Entlastungspaket sieht in einem ersten Schritt den Verzicht auf den Dezember-Abschlag für Erdgas- und Fernwärmekunden vor. Die Stadtwerke Bernburg, die beiden Großvermieter der Stadt und ein Immobilienverwalter haben sich jetzt auf eine Regelung verständigt, wie diese Maßnahme praktisch umgesetzt wird.
Kein Handlungsbedarf bei Lastschriftmandat
Die Stadtwerke werden demnach zum 1. Dezember keinen Abschlag von den Konten ihrer Kunden abbuchen. „Wer uns ein Lastschriftmandat erteilt hat, muss nicht handeln“, sagt Geschäftsführerin Ulrike Mathis. Der Energieversorger werde nur den üblichen Monatsabschlag für Strom einfordern. Kunden mit Dauerauftrag dürfen die Dezember-Überweisung für Gas beziehungsweise Fernwärme aussetzen, was allerdings nicht empfohlen wird. „Denn Abschlagsbeträge, die bei den Stadtwerken eingehen, werden selbstverständlich in der Jahresendrechnung berücksichtigt“, sagt Ulrike Mathis. Insofern sei es nicht nachteilig, die Hände in den Schoß zu legen, da spätestens im Februar 2023 die Endabrechnungen erstellt sind.
Abschlag entspricht nicht zwangsläufig der Entlastung
Zu beachten ist, dass der vom Staat gutgeschriebene Betrag nicht zwingend identisch sein muss mit der Erdgas-Abschlagshöhe. Tatsächlich entspricht die versprochene Entlastung auf Basis der im Dezember geltenden Preise einem Zwölftel der Jahresverbrauchsprognose. „Wir legen dafür den Verbrauchswert 2021 zugrunde“, erklärt die Stadtwerke-Geschäftsführerin. In Fällen, bei denen dies nicht möglich ist, beispielsweise wegen eines Wohnungswechsels, sollen individuelle Lösungen gefunden werden.
Andere Regelung bei Fernwärme
Fernwärmekunden werden pauschal die monatliche Abschlagshöhe zuzüglich 20 Prozent erstattet, so das Versprechen des kommunalen Versorgers. Sowohl der ausgesetzte Abschlag als auch der Erstattungsbetrag würden auf der Jahresrechnung transparent ausgewiesen.
Nebenkostenvorauszahlungen werden eingezogen
Indes haben viele Mieter kein direktes Vertragsverhältnis mit den Stadtwerken für ihre Gas- oder Wärmelieferung. Hier erfolgt die Abrechnung über den Vermieter, der die staatliche Entlastung später im Zuge der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022 weitergibt. Eventuelle Nachzahlungen für die Mieter sollen so verringert oder ganz verhindert werden. Die beiden Großvermieter der Stadt, die Bernburger Wohnstättengesellschaft (BWG) und die Wohnungsgenossenschaft, sowie als Verwalterin die Immobilien GmbH Bernburg haben sich darauf verständigt, die Mieten und Nebenkostenvorauszahlungen für Dezember komplett einzuziehen. Die Vermieter zahlen ihrerseits die fälligen Monatsabschläge für Erdgas und Fernwärme ebenfalls wie immer in voller Höhe an die Stadtwerke.
Es gibt andere Wohnungsunternehmen im Land, die wegen der Verauslagung der Betriebskosten von drohender Insolvenz sprechen.
Peter Arlt
Peter Arlt, geschäftsführender Vorstand der Wohnungsgenossenschaft, sieht in dieser Vorgehensweise allen Beteiligten geholfen. Stichwort Liquidität. „Es gibt andere Wohnungsunternehmen im Land, die wegen der Verauslagung der Betriebskosten von drohender Insolvenz sprechen“, sagt er. Auf einen weiteren Vorteil der beschlossenen Praxis verweist BWG-Geschäftsführer Holger Köhncke: „Wir müssen unsere Zahlungsläufe nicht ändern.“ Dies wäre ansonsten mit hohem bürokratischen Aufwand verbunden, weil bei den erteilten Lastschriftmandaten der Heizkostenverbrauchsanteil aufwendig herauszurechnen wäre. Für die betroffenen Mieter ändert sich vorläufig nichts und die Stadtwerke bleiben ebenfalls liquide. Noch ist offen, wann die Versorger vom Bund die für die Direktkunden verauslagten Abschlagszahlungen erstattet bekommen. „Wir hoffen alle, dass der Bund pünktlich zahlt. Die Gutschrift von den Stadtwerken können wir dann im Rahmen der Betriebskostenabrechnungen an die Mieter weiterreichen“, sagt Peter Arlt.
Preisbremse wohl ab Januar
Holger Köhncke sieht in der Dezember-Soforthilfe einen guten Willen der Politik. „Aber sie ist sehr kompliziert in der Durchführung.“ In einem zweiten Schritt sollen dann voraussichtlich ab Januar 2023 bis April 2024 Strom-, Gas- und Fernwärmepreise für den größten Teil des Verbrauchs gedeckelt werden. Wie dies in der Praxis gehandhabt wird, dazu wollen die Stadtwerke zu gegebener Zeit informieren.