Kinderbetreuung Stadt Bernburg erlässt Eltern Beiträge für Kinderbetreuung April: Land Sachsen-Anhalt will Städten Ausfall erstatten

Bernburg - Die Stadt Bernburg soll allen Eltern die Kita-Beiträge für den Monat April erlassen. Eine entsprechende Empfehlung hat der Hauptausschuss den Mitgliedern des Stadtrats gemacht, die per Umlaufbeschluss grünes Licht geben werden.
Die Regelung gilt auch für diejenigen Eltern, die aufgrund ihrer systemrelevanten Berufe eine Notbetreuung für ihre Kinder in Anspruch nehmen müssen.
Die Stadt verzichtet damit zunächst auf rund 184.000 Euro, bleibt aber auf dem Minus nicht sitzen. Inzwischen hat das Land Sachsen-Anhalt zugesagt, allen Kommunen die April-Elternbeiträge zu erstatten. Laut Stadtverwaltung passiert das allerdings nicht vor dem 1. September.
Möglicherweise steigt diese Summe noch weiter an, sollten aufgrund der Corona-Krise auch in den nächsten Monaten die Kitas zwangsweise geschlossen bleiben. Deshalb soll der Stadtrat Oberbürgermeister Henry Schütze (parteilos) ermächtigen, auch in Zukunft den Eltern die Monatsbeiträge zu erlassen, sollten diese die reguläre Betreuungsleistung nicht nutzen können.
Ist ein weiterer Kredit der Stadt Bernburg nötig, um Ausfall der Einnahmen auszugleichen?
Damit die Stadt durch die Einnahmeausfälle nicht in Zahlungsschwierigkeiten gerät, sollen Liquiditätsengpässe durch eine genehmigte Kreditaufnahme abgefangen werden.
Um die Beitragsrückerstattung hatte es in den vergangenen Tagen einigen Wirbel gegeben. OB Schütze hatte am 24. März entschieden, die Beitragspflicht auszusetzen, da über einen Verzicht allein der Stadtrat entscheiden könne. Dessen Ja wird nun durch die Kostendeckungszusage des Landes erleichtert.
„Dass Eltern ihre Gelder zurückfordern, ist zu 100 Prozent nachvollziehbar“, sagte der Oberbürgermeister im Hauptausschuss. Wie die Städte Nienburg und Könnern auf ihren Internetseiten ankündigen, verzichten sie ebenfalls auf die April-Beiträge. Gleiches geschieht in Saale-Wipper, sagte Verbandsgemeinde-Bürgermeister Jan Ochmann (CDU) auf MZ-Nachfrage.
Laut Henry Schütze ist mittlerweile definiert, wie sich die Notbetreuung praktisch gestaltet. Jedem Kind müssen mindestens fünf Quadratmeter zur Verfügung stehen, maximal dürfen sich fünf Jungen und Mädchen samt Erzieher in einem Raum aufhalten. (mz)