Smartphones im Freibad Smartphones im Freibad: Handyverbot lässt sich nur schwer durchsetzen

Bernburg - Im Zeitalter des Smartphones lassen sich schnell gemachte Schnappschüsse später auch immer öfter im Internet wiederfinden. Dass das besonders in Freibädern immer häufiger zum Problem wird, zeigen auch Beispiele aus der Region.
Nicht selten werden fremde Personen entgegen ihrem Willen darauf öffentlich abgebildet. Wie gehen die Verantwortlichen vor Ort damit um?
Bisher ist Verbot nicht nötig geworden
„Ich finde, das ist ganz schwer zu händeln“, sagt Nienburgs Bürgermeisterin Susan Falke (parteilos). „Heute ist beinahe jeder, der ein Smartphone hat, in sozialen Netzwerken aktiv, da kann man nicht verhindern, dass Bilder irgendwo auftauchen.“
Bisher sei ein Verbot nicht nötig geworden. Der zuständige Bademeister im Nienburger Freibad stelle die Regeln auf und könne bei Problemen Hausrecht ausüben, also auch Gäste der Einrichtung verweisen.
Auch im Strandbad in Gerlebogk sei die Umsetzung nur schwer anzugehen: „Wir haben einen Campingplatz nebenan, auf dem auch Familienfeiern stattfinden, da wäre es nicht ratsam, das Fotografieren komplett zu untersagen“, begründet Betreiberin Anita Stark ihre Entscheidung .
„Spätestens, wenn die Kinder von ihren Eltern abgeholt werden möchten, benötigen sie für den Anruf ihr Handy.“
Komplettverbot lässt sich bei 2.000 Badegästen nicht kontrollieren
„Fotografieren war bei uns laut Badeordnung schon immer untersagt“, sagt Klaus Ohmann von der Bernburger Freizeit GmbH. Ein Komplettverbot der Geräte könne man mit vier Aufsichtskräften in der „Saaleperle“ aber nicht engmaschig kontrollieren. Erst recht nicht, wenn zu Spitzenzeiten etwa 2.000 Badegäste kommen.
„Da ist am Ende das Retten vorm Ertrinken wichtiger“, sagt Ohmann. Seit vergangenem Wochenende hängen ihm zufolge am Eingang des Neubornaer Erlebnisbads nun auch Schilder, die das Fotografieren jedweder Art untersagen.
Deutsche Gesellschaft für Badewesen: Absolutes Verbot soll eine Ausnahme darstellen
Genau das ist auch die Empfehlung von offizieller Seite. Laut Deutscher Gesellschaft für Badewesen in Essen solle ein absolutes Verbot der Geräte nur die Ausnahme darstellen. Besser sei es, eine Formulierung in die Haus- und Badeordnung aufzunehmen und bei Problemen darauf zu verweisen.
Sollte sich ein Badegast dennoch weigern, die Regeln zu befolgen, liegt der Straftatbestand Hausfriedensbruch vor. So könne derjenige sogar polizeilich entfernt werden, was Abschreckung genug sein solle.
Im Freibad Alsleben wollte sich ebenso kein Mitarbeiter äußern wie bei der Verbandsgemeinde Saale-Wipper. Bürgermeister Jan Ochmann war urlaubsbedingt nicht zu erreichen. (mz)