Salus-Fachklinik Bernburg Salus-Fachklinik Bernburg: 15-jähriger Drogenabhängiger angeblich "nicht therapierbar"

Könnern/Bernburg - Martina Ludwig (Name von der Redaktion geändert) ist ratlos. Die Könneranerin findet einfach keinen Zugang mehr zu ihrem ältesten Sohn. Seit dem Tod ihres Mannes im Jahr 2014 hat sich der 15-Jährige zusehends von ihr und der Familie abgeschottet - und ist auf die schiefe Bahn geraten. „Er hatte einen falschen Freund“, weiß die dreifache Mutter, die mit ansehen muss, wie ihr Sohn dem Cannabis verfällt, straffällig und sogar ihr gegenüber handgreiflich wird. Es ist ein Kreislauf, den sie nicht mehr zu durchbrechen vermag.
Prozess, Bewährung, Jugendpsychiatrie
Im Oktober vergangenen Jahres folgt dann eine überraschende Kehrtwende. „Er hat sich selbst gestellt“, berichtet Martina Ludwig. Es kommt zur Gerichtsverhandlung, infolgedessen der Junge zu einer dreijährigen Bewährungsstrafe verurteilt wird. Seiner Mutter reicht das allerdings nicht; sie will mehr. „Ich möchte, dass ihm geholfen wird“, sagt sie - und wendet sich an das Jugendamt, mit dem sie bereits seit 2015 in engem Kontakt steht.
Was folgt, sind ein Gutachten eines Bernburger Arztes, der bescheinigt, dass von dem 15-Jährigen eine Eigen- und Fremdgefährdung ausgeht, und eine Genehmigung des Familiengerichts zur dreimonatigen stationären Unterbringung in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie.
Vergangene Woche Montag erhält die Könneranerin schließlich den ersehnten Anruf: Im Bernburger Fachklinikum Salus ist ein Platz frei. Am Dienstag bringt sie ihren Sohn, der sich nicht dagegen verwehrt, dorthin. Nur zwei Tage darauf erfährt sie, dass ihr Kind in wenigen Tagen entlassen werde, weil es nicht therapierbar sei. „Angeblich ist er über diesen Punkt hinweg.“
Salus beruft sich auf ärztliche Schweigepflicht
Martina Ludwig kann das nicht verstehen: „Wie können die das nach nur zwei Tagen wissen? Ich habe dafür gekämpft, dass er diesen Platz bekommt - und die geben ihn einfach auf.“ Salus will sich auf MZ-Nachfrage nicht zum konkreten Fall äußern - aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht und datenschutzrechtlicher Bestimmungen.
„Ganz allgemein kann ich versichern, dass in unserem Fachklinikum niemand abgewiesen wird, der sich selbst oder andere aufgrund einer psychischen Erkrankung akut gefährdet“, teilt Franka Petzke, Leiterin der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, mit. Zwar sei eine geschlossene Unterbringung von Minderjährigen mit Genehmigung des Gerichtes zulässig.
Ob jemand aber tatsächlich aufgenommen werde, entscheide laut Franka Petzke das Krankenhaus unter Gewichtung kinder- und jugendpsychiatrischer Diagnosekriterien. „Die hier vorhandenen Ressourcen sind Mädchen und Jungen mit psychischen Erkrankungen und Störungen vorbehalten, die therapeutischen Bemühungen zugänglich sind oder dafür geöffnet werden können. Längst nicht alle Kinder, die Schwierigkeiten machen, sind psychisch krank.“
Ob Letzteres auf den 15-jährigen Könneraner zutrifft, ist ungewiss. Fakt ist: Seit Montagnachmittag ist er wieder auf freiem Fuß; untergekommen bei Freunden, denn zu seiner Mutter darf er nicht. „Laut Jugendamt besteht die Gefahr, dass er mir gegenüber handgreiflich wird“, sagt Martina Ludwig – und bangt weiter um ihren Sohn und dessen Zukunft. Sie will, dass ihm geholfen wird. Damit sie nach dem Mann nicht auch noch den Sohn verliert. (mz)