Aus dem Gerichtssaal Reue nach Unfall unter Alkohol in Bernburg
Junge Frau räumt ihren Fehler ein und bekommt eine Geldtstrafe.

Bernburg/mz. - Bei dieser Verhandlung hatte die Angeklagte fast ständig mit den Tränen zu kämpfen. Phasenweise schoss ihr die Röte der Scham ins Gesicht. Die Staatsanwaltschaft warf der im Jahr 2013 aus der Ukraine nach Deutschland eingewanderten Frau vor, dass sie am 4. Juli 2024 gegen Mitternacht wegen fahrlässigen Alkoholmissbrauchs (0,71 Promille) einen Verkehrsunfall begangen und sich vom Unfallort unerlaubt entfernt hatte. Den Führerschein hatte die Polizei eingezogen.
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Die Altenpflegerin, die daheim ohne ihren Sohn (auf Klassenfahrt) und ihre bereits ausgezogene Tochter war, hatte einen Anruf von ihrer Schwester erhalten. Sie bat um Hilfe wegen ihres behinderten Kindes. Und dann machte sie sich mit dem Auto auf den Weg. Allerdings hatte sie zuvor drei kleine Bier und einen Likör getrunken. „Ich hätte mich nicht hinters Steuer setzen dürfen und bin heilfroh, dass niemandem etwas passiert ist“, so die Mandantin von Rechtsanwältin Nadine Bnosek. Die Angeklagte fuhr von Gröna aus kommend statt mit einem leichten Bogen direkt gerade über die Verkehrsinsel in der Olga-Benario-Straße und rammte dabei zwei Verkehrsschilder. Den entstandenen Schaden in Höhe von 303,16 Euro hatte die Ukrainerin längst beglichen. Mit zwei platten Reifen kam sie bis Beesenlaublingen.
„Es war plötzlich richtig laut. Ich bin raus und habe Hilfe angeboten. Das Auto war total kaputt, doch die Frau wollte nichts von der Polizei wissen und wurde von einem Bekannten abgeholt“, berichtete die 38-jährige Zeugin, die anschließend die Beamten alarmierte. Als die Angeklagte zurückkehrte, war die Polizei vor Ort. Sie gab alles zu.
Für die Staatsanwältin hatten sich alle Anklagepunkte bestätigt. „Ihnen war nicht daran gelegen, die Polizei zu rufen, weil der Unfall alkoholbedingte Gründe hatte“, so die Juristin. Sie stellte den Antrag auf die Zahlung einer Geldstrafe von 3.250 Euro und einer Sperrfrist von drei Monaten bis zur Rückgabe der Fahrerlaubnis. Die Unfallflucht sah auch Nadine Bsonek in ihrem Plädoyer als erwiesen an. „Meine Mandantin hatte keine Ausfallerscheinung. Das Missgeschick hätte ihr auch im nüchternen Zustand passieren können. Ich wünsche, dass sie die Fahrerlaubnis wieder erhält“, so die Verteidigerin.
Geldstrafe reduziert
Dieser Bitte kam André Stelzner bei seinem Urteil nach und reduzierte die Geldstrafe auf 2.500 Euro. „Es ist ein Grenzfall. Die Angeklagte, die gestanden und Reue gezeigt hat, hatte sich in ihrem ganzen Leben noch nie etwas zu Schulden kommen lassen. Es gibt Argumente sowohl für einen alkoholbedingten Unfall, der aber auch im nüchternen Zustand auf der schlecht ausgeleuchteten Straße hätte passieren können. Nach Überzeugung des Gerichts hat das Verfahren Wirkung gezeigt“, begründete André Stelzner seine Entscheidung, für die sich die Verteidigerin im Namen ihrer Mandantin bedankte. So etwas kommt im Saal 119 wirklich sehr selten vor.