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Haft für Schläger Prozess wegen Schlägerei beim Stadtfest 2017 in Bernburg: Zwei Männer werden zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt

Von Carsten Roloff 24.03.2018, 13:55
Amtsgericht in der Liebknechtstraße 2 in Bernburg
Amtsgericht in der Liebknechtstraße 2 in Bernburg Pülicher

Bernburg - Eine Gewaltorgie am 20. Mai 2017 hat nun ihre Konsequenz im Gerichtssaal gefunden. Während die meisten Bernburger und Gäste das Stadt- und Rosenfest in vollen Zügen genossen, endete für einen 37-jährigen Mann dieser Abend wegen eines schwelenden, aber nicht aufzuklärenden Konflikts zwischen zwei rivalisierenden Jugendgruppen im Krankenhaus.

Schwer verletzt und in einem lebensbedrohlichen Zustand wurde das Opfer der Attacke ins Bernburger Klinikum eingeliefert.

Gemeinschaftliche schwere Körperverletzung

Nach drei Verhandlungstagen - allein der letzte dauerte mit kleinen Unterbrechungen fünf Stunden - schickte Richter André Stelzner die beiden Schläger wegen gemeinschaftlicher schwerer Körperverletzung hinter Gitter.

Der bereits mehrfach vorbestrafte Angeklagte muss eine Haftstrafe von drei Jahren antreten, sein Kompagnon, der bis dato eine weiße Weste besaß, hat zwei Jahre und vier Monate in einer Vollzugsanstalt vor sich.

Mit seinem Urteil blieb André Stelzner nur minimal unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten Haftstrafen von dreieinhalb beziehungsweise zweieinhalb Jahren. „Die Angeklagten haben den Geschädigten ohne erkennbaren Grund angegriffen und ihn auch noch geschlagen und getreten, als er am Boden lag und blutete.

Angeklagte feierten danach weiter, als  sei nichts passiert

Danach haben sie auf dem Stadtfest weitergefeiert, als wäre nichts gewesen. Dieses Verhalten zeugt von Verrohung, Niedertracht und Menschenverachtung. Eine derartige Brutalität habe ich in meiner Laufbahn bisher nur ganz selten erlebt“, begründete André Stelzner sein Urteil und betonte, dass es noch hätte schlimmer kommen können.

An diesem Abend seien in Bernburg sehr viele Schutzengel unterwegs gewesen. In ähnlich gelagerten Fällen sei es auch schon passiert, dass das Opfer nicht mit einem Krankenwagen, sondern mit einem Wagen mit getönten Scheiben abgeholt worden ist. Die Sachverständige, die den Geschädigten einen Tag nach dem Angriff untersucht hatte, bestätigte in ihrem Gutachten, dass für den Angegriffenen akute Lebensgefahr bestand.

Für das Opfer bestand akute Lebensgefahr

Während der bereits vorbestrafte Angeklagte am zweiten Verhandlungstag am 12. März zugab, mit der Faust zugeschlagen zu haben und die Zahlung eines Schmerzensgeldes angeboten hatte, ließ sich der andere Täter erst kurz vor Ultimo auf ein Teilgeständnis ein, wobei es sich aus Sicht des Amtsrichters in beiden Fällen um Zweckgeständnisse handelte, denn zum Zeitpunkt der Einlassung war die Beweislast schon sehr erdrückend.

Selbst die Zeugen aus dem eigenen Freundeskreis hatten den Tatvorgang mit kleinen Abweichungen im Großen und Ganzen bestätigt und ihre „Kumpel“ dadurch auch belastet.

Allerdings hätte diese Gruppe durch couragiertes Einschreiten diese sinnlose Attacke, deren Grund selbst an drei Verhandlungstagen nicht zum Vorschein kam, zum Stadtfest auch verhindern können.

Begleiter hätten Angriff durch Einschreiten verhindern können

Ob es an der nötigen Intelligenz fehlt oder diese jungen Menschen gegenüber massiver Gewalt schon so abgestumpft sind, ließ sich ebenfalls nicht klären. „Es besteht bei allen Mitgliedern dieser Gruppe der Anfangsverdacht der unterlassenen Hilfeleistung.

Sie haben den Geschädigten trotz seiner schweren und augenscheinlichen Verletzungen einfach liegen gelassen und den Tatort verlassen“, erklärte André Stelzner. Das Verfahren hätte sich nicht so unnötig in die Länge ziehen müssen, wenn beide Angeklagte bereits am ersten Verhandlungstag die schwere Körperverletzung gestanden hätten.

Darauf hatte der Amtsrichter mehrfach hingewiesen. Über diese goldene Brücke wollten die Täter nicht gehen, müssen nun, wenn das Urteil rechtskräftig wird, einen anderen Weg einschlagen und eine längere Zeit in der Haftanstalt verbringen, die bei einem sofortigen Geständnis hätte kürzer sein können. (mz)