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Beleidigung eines Ausländers Prozess am Amtsgericht Bernburg: Hartz-IV-Empfänger muss 180 Euro Geldstrafe wegen Beleidigung eines Ausländers zahlen

Von Carsten Roloff 14.03.2018, 11:15
Ein Werbepylon steht am Parkplatz eines Aldi-Supermarktes.
Ein Werbepylon steht am Parkplatz eines Aldi-Supermarktes. Symbolbild/Gehrmann

Bernburg - Er kommt in Jogginghose und ohne Rechtsbeistand. Der Angeklagte ist sich außerdem keiner Schuld bewusst. Und dennoch wird er schuldig gesprochen. Bernburgs Amtsrichter André Stelzner sieht den Tatbestand einer ausländerfeindlichen Beleidigung als erwiesen an und verurteilt den in Aschersleben wohnenden Hartz-IV-Empfänger zu einer Geldstrafe in Höhe von 15 Tagessätzen zu jeweils zwölf Euro, also insgesamt 180 Euro.

Staatsanwaltschaft hatte 300 Euro Strafe  gefordert

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte sogar eine Buße in Höhe von insgesamt 300 Euro gefordert.

„Das Gericht hat keinen Zweifel, dass die beleidigenden Worte gefallen sind. Der Zeuge hatte den Vorfall ganz klar geschildert und ist glaubwürdig. Er hatte keinen Grund, den Angeklagten willkürlich zu belasten“, sagte André Stelzner im Rahmen seiner Urteilsbegründung.

Stinkefinger gezeigt und als „Scheißausländer" beschimpft

Am 26. Oktober 2017 soll der Ascherslebener auf dem Bernburger Aldi-Parkplatz einen schon seit vielen Jahren in Deutschland lebenden Ausländer beschimpft und rassistisch beleidigt haben. „Wir zahlen eure Steuern. Macht euch wieder in euer Heimatland.

Außerdem hat er mir den Mittelfinger gezeigt und zu mir Scheißausländer gesagt“, gab der beschimpfte Zeuge zu Protokoll, der den Beschuldigten im Gerichtssaal sofort wiedererkannt hatte. Der Angeklagte bestritt diese Darstellung vehement und plädierte aus zwei Gründen auf Freispruch.

„Es steht Aussage gegen Aussage"

„Es steht Aussage gegen Aussage. Außerdem heißt es, im Zweifel zugunsten des Angeklagten“, meinte der gelernte Schlosser. Doch darauf ließ sich André Stelzner nicht ein, zumal ihm der Angeklagte während der Verhandlung mehrfach ins Wort gefallen war und nur haarscharf an einer extra Strafe vorbeischrammte. „Nur vernünftige Zweifel dürfen nicht schweigen. Die sind aber nicht gegeben“, sagte der Amtsrichter. (mz)