Prozess am Amtsgericht Bernburg Prozess am Amtsgericht Bernburg: Eigenen Cousin in Bernburg fast zu Tode geprügelt

Bernburg - Richter André Stelzner hat am Mittwoch für seine Urteilsverkündung am Amtsgericht Bernburg deutliche Worte gefunden: „Ihre Tat ist an Rohheit nicht zu überbieten. Jemanden, der schon am Boden liegt, noch einmal mit dem Kopf auf das Straßenpflaster zu schlagen, das zeugt von einem enormen Aggressionspotenzial.“
Stelzner sagte aber auch, dass die zehn Monate auf Bewährung, zu der er am Mittwoch einen 26-jährigen Bernburger verurteilte, für die Brutalität der Tat eher milde ist. Der Mann hatte gleich zu Beginn der Verhandlung am Amtsgericht gestanden, dass er seinen 19 Jahre alten Cousin am 13. Juni dieses Jahres auf offener Straße brutal zusammengeschlagen hat.
Bei der Auseinandersetzung in der Wolfgangstraße ging es dem Angeklagten zufolge um Drogen. Er selbst habe damit lange Probleme gehabt, schließlich deshalb auch seinen Job verloren. Er habe seinen Cousin davon abhalten wollen, ebenfalls Drogen zu nehmen. Deshalb sei es am Tattag kurz nach Mitternacht erst zu einem Streit, dann zu seinem brutalen Ausbruch gekommen, so der 26-Jährige.
Opfer ging zu Boden
Zunächst schlug er seinen Cousin, versetzte ihm Stöße gegen den Brustkorb und trat auf ihn ein, bis sein Verwandter zu Boden ging. Das reichte aber nicht: Der Bernburger griff den Kopf seines Opfers und schlug ihn auf das Straßenpflaster. Die Folgen waren enorm: Prellungen am Schädel und am Brustkorb, Blutungen, Schmerzen werden im Attest des Notarztes aufgezählt.
An die Einzelheiten des Gewaltexzesses konnte sich der 26-Jährige am Mittwoch nicht mehr erinnern. Das kann durchaus an seinem Zustand zur Tatzeit gelegen haben. Denn die von der Polizei angeordnete Untersuchung einer Blutprobe im Universitätsklinikum Halle ergab einen Alkoholwert von 1,8 Promille.
Und nicht nur das: Die Untersuchung zeigt, dass der gelernte Verkäufer offenbar ein erhebliches Suchtproblem hat. Denn trotz des hohen Promillewertes konnte er alle Tests absolvieren. „Ich habe erkannt, dass ich ein Alkoholproblem habe. Deshalb will ich zur Suchtberatung“, so der Angeklagte. Immerhin habe er es vor einem halben Jahr geschafft, mit dem Drogenkonsum aufzuhören, bevor er mit dem Trinken begann.
Zur Suchtberatung riet im Richter Stelzner nicht nur. Er gab dem Mann eine Therapie als Auflage für die dreijährige Bewährung mit auf den Weg. „Es ist schon erstaunlich: Sie wechseln von einem Suchtmittel zum nächsten und wollen dann ihren Cousin disziplinieren. Das steht Ihnen nicht zu, schon gar nicht mit 1,8 Promille intus.“ (mz)