Dreister Angeklagter Mann aus Güsten wegen illegaler Müllentsorgung und Beleidigung verurteilt: 5.250 Euro Strafe am Amstgericht Bernburg

Bernburg - Respekt, Anstand und ordentliches Verhalten. Diese drei Tugenden scheinen für diesen Angeklagten Fremdwörter zu sein. Der 40-jährige Güstener, der ohne Rechtsbeistand zur Verhandlung erschien, benahm sich völlig daneben. Immer wieder fiel er André Stelzner ins Wort und hatte bei der Urteilsverkündung die Hände in den Hosentaschen.
Der Strafrichter, der in den vielen Jahren im Saal 119 bereits einiges erlebt hat und nur sehr schwer aus der Ruhe zu bringen ist, forderte schon kurz nach Beginn der Verhandlung Hilfe durch die Polizei an.
Angeklagter duzte den Richter und behielt die Hände in den Hosentaschen
Erst nachdem die drei Beamten den Saal betreten hatten, ließen die verbalen Ausbrüche des Angeklagten, der den Juristen sogar duzte, etwas nach, ohne dass sie ganz unterblieben.
Wären die Polizisten nicht erschienen, hätte die Gefahr bestanden, dass diese Verhandlung aus dem Ruder läuft. Der Chemiearbeiter ist seit 2001 immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt geraten, hat 26 Eintragungen im Bundeszentralregister. Diesmal musste er sich wegen Beleidigung und illegaler Müllentsorgung verantworten.
Am 19. Mai betrat der Güstener einen Einkaufsmarkt in Alsleben ohne Mund-Nasen-Bedeckung. Als er von einem anderen Kunden darauf hingewiesen wurde, beleidigte er diesen mit den Worten: „Hau ab, du Knilch!“ Noch schlimmer jedoch ist der Fakt, dass der Angeklagte kurz vor der Verhandlung den Zeugen über Facebook bedroht hatte.
Unter Bauschutt lagen aus Asbestplatten im Container
Das zweite Delikt hatte sich bereits am 28. Februar dieses Jahres zugetragen. Der 40-jährige Mann bestellte sich bei einer Firma einen Container, um nach eigenen Angaben Bauschutt abtransportieren zu lassen. Doch die Mitarbeiterin des Unternehmens wurde bei der Abholung stutzig.
„Der Kunde hatte gesagt, dass es sich um etwa zwei Tonnen handelt. Doch der Container war zu drei Vierteln voll“, so die Zeugin vor Gericht, die dann den Müll untersuchte und fündig wurde. „Unter der Erdschicht habe ich nicht nur Bauschutt, sondern auch Asbestplatten entdeckt.“ Und Asbest ist krebserregend und darf nicht auf diese Art und Weise entsorgt werden.
Der Angeklagte hatte Einspruch gegen die beiden Strafbefehle, die darauf folgten, eingelegt und auch den freundlichen Hinweis von André Stelzner ignoriert, dass es bei einer Verhandlung teurer werden könnte.
Nun muss der Sünder tiefer ins Portemonnaie greifen. Statt 1.000 Euro sind nach dem Urteil von André Stelzner, der sich der Forderung des Staatsanwaltes anschloss, nun 5.250 Euro fällig. Hinzu kommt noch ein Ordnungsgeld in Höhe von 450 Euro - für unsagbar schlechte Manieren. (mz)