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  7. Urteil nach Verkehrsaggression: Geldstrafe und Entzug der Fahrerlaubnis

Prozess vor dem Amtsgericht Nach einer Lichthupe bei Güsten die Motorhaube demoliert

Weil eine Autofahrerin sich mit einer Lichthupe über das Verhalten eines „Verkehrsrambos“ beschwerte, rastete der komplett aus: Er zwang sie auf der Landesstraße 72 zwischen Güsten und Neundorf zum Anhalten und trat mit voller Wucht gegen ihren Pkw. Was das Amtsgericht Bernburg jetzt dazu zu sagen hatte.

Von Carsten Roloff Aktualisiert: 24.10.2024, 14:00
Eine Autofahrerin bedrängte ein 41-Jähriger bei Güsten und trat gegen ihre Motorhaube. Jetzt stand er vor Gericht.
Eine Autofahrerin bedrängte ein 41-Jähriger bei Güsten und trat gegen ihre Motorhaube. Jetzt stand er vor Gericht. (Symbolfoto: dpa)

Bernburg/Güsten. - Wegen Nötigung in Tateinheit mit Sachbeschädigung saß ein 41-jähriger gebürtiger Staßfurter jetzt auf der Anklagebank im Saal 119 des Bernburger Amtsgerichts. Diesen Wintermorgen wird eine 53-jährige Güstenerin so schnell nicht vergessen, als sie ihre Töchter am 12. Februar 2024 in die Schule fuhr.

Knapp vor ihr eingeschert

Auf der Landesstraße 72 zwischen Güsten und Neundorf wurde sie vom Angeklagten trotz Gegenverkehrs überholt. Ganz knapp scherte der Wagen vor ihr in die rechte Spur ein, schilderte sie. Daraufhin betätigte die Frau, die scharf bremsen musste, die Lichthupe.

Damit war die Angelegenheit jedoch noch längst nicht abgeschlossen. Der „Verkehrsrambo“ bremste die Güstenerin aus und zwang sie zum Anhalten. Der Mann stieg aus seinem Auto aus, trat laut Zeugin mit dem Fuß gegen die Motorhaube des Skodas und kam dann an die Fahrertür. Die Frau gab Gas und flüchtete vor dem Wüterich.

Tritt an die Motorhaube versucht teuren Schaden

Als die Geschädigte den Missetäter kurz darauf auf dem Parkplatz eines Supermarktes auf den Vorfall ansprach, stritt der Mann die Tat ab. Die Güstenerin stellte daraufhin Strafanzeige, denn ihr ist durch den Tritt an die Motorhaube ein Schaden in Höhe von 2.613,70 Euro entstanden.

„Für mich war genug Platz zum Einscheren. Und als sie die Lichthupe betätigte, ist mir die Hutschnur geplatzt. Ich bin jedoch gegen die Motorhaube gefallen und habe nicht mit dem Fuß gegen sie getreten“, lautete die Version des Mandanten von Rechtsanwalt Ingo Vogel. Dieser widersprach die Familienmutter im Zeugenstand jedoch deutlich. „Der Mann ist nicht auf die Motorhaube gefallen, sondern hat mit voller Wucht gegen sie mit dem Fuß getreten.“

Wegen Bagatelle ausgerastet

Zwischendurch hatte sich bereits André Stelzner eingeschaltet. „Wenn man wegen so einer Bagatelle derart ausrastet, ist man dann geeignet, als Führer eines Fahrzeugs am Straßenverkehr teilzunehmen?“, wandte sich der Strafrichter an den Verkehrssünder. „Es ist mir das erste Mal passiert“, lautete die ausweichende Antwort.

Sowohl für die Staatsanwaltschaft als auch für das Gericht hat sich nach Studium der Bilder der beschädigten Motorhaube und der Aussage der Zeugin der Tatvorwurf der Nötigung in Tateinheit mit Sachbeschädigung bestätigt. In seinem Plädoyer bat Verteidiger Ingo Vogel, seinem Klienten die am 30. August 2024 eingezogene Fahrerlaubnis wiederzugeben. „Er fällt sonst in ein Loch und ist dann nicht in der Lage, den entstandenen Schaden gutzumachen“, so der Rechtsanwalt, dessen Wunsch das Gericht jedoch nicht nachkam.

Zündschnur zu kurz, deshalb zu Fuß

Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.500 Euro verurteilt, muss für die Kosten der Reparatur der Motorhaube aufkommen und sieht seine Fahrerlaubnis frühestens in einem halben Jahr wieder. „Sie haben immer noch nicht begriffen, was Sie getan haben. Wessen Zündschnur so kurz ist, der muss eine ganze Weile zu Fuß gehen“, erklärte André Stelzner, dem auch bekannt war, dass sich der Mann bei der Abgabe des Führerscheins im Amtsgericht unmöglich benommen hatte.

Er fügte hinzu: „Die ganze Welt ist daran schuld, dass es bei Ihnen nicht läuft. Dabei hat Ihnen die Geschädigte die Chance gegeben, diese Verhandlung zu vermeiden. Auch die Fahrerlaubnis hätten Sie dann noch.“