Irreführende Verkehrszeichen Julius-Brumme-Straße in Bernburg: Sackgasse-Schild steht jetzt am rechten Straßenrand

Bernburg - Die Stadtverwaltung hat auf den MZ-Bericht vom 2. Oktober zur irritierenden Beschilderung von zwei parallel verlaufenden Fahrbahnen der Julius-Brumme-Straße reagiert. Das Sackgassen-Zeichen wurde vor zwei Wochen nach rechts versetzt, um Missverständnisse zum Geltungsbereich auszuschließen.
Das Verkehrszeichen steht nunmehr direkt vor dem Eckgrundstück Ilberstedter Straße/Julius-Brumme-Straße. Anders als von der MZ berichtet, wohnt dort nicht Bernburgs Ordnungsamtsleiterin Steffi Köster. Dass das Sackgassenschild nicht schon immer am rechten Fahrbahnrand platziert war, liegt nach ihrer Auffassung an der schlechteren Einsehbarkeit.
Wie die Stadtverwaltung betont, werden Verkehrsschilder stets nur aus verkehrsrechtlichen Gesichtspunkten aufgestellt. Die Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung lassen das Aufstellen von Verkehrszeichen ausschließlich links der Fahrbahn nur dann zu, wenn Missverständnisse nicht entstehen können.
Das Sackgassenschild entfaltete bis dato allerdings fälschlicherweise Wirkung für die linke, zur Röße hinabführende Fahrbahn. Der MZ sind zwei Fälle von ortsunkundigen Autofahrern bekannt, die sich davon irritieren ließen.
Auch am Louis-Braille-Platz steht ein Schild links
Eine ähnliche Situation existiert am Louis-Braille-Platz, wo unmittelbar vor der Einfahrt in den Kreisverkehr aus Richtung Waisenhausplatz ein Schild links des verkehrsberuhigten Bereiches steht. Während des Ausbaus des Kreisels vor fünf Jahren sei das Verkehrszeichen auf Anordnung der Verkehrsbehörde des Salzlandkreises dort aufgestellt worden.
„Nach zwischenzeitlicher Beratung mit Polizei und Kreisverwaltung wird das Zeichen in Kürze auf die rechte Straßenseite versetzt“, kündigt Stadtsprecher Wolfgang Knopf an. Hingegen bleibt die Stadtverwaltung an der Kreuzung Ringgasse/Leipziger Straße bei ihrer Auffassung, eine rechtskonforme Beschilderung vorgenommen zu haben.
Die MZ hatte berichtet, dass Autofahrer aus Richtung Louis-Braille-Platz beim Linksabbiegen auf die Ringgasse annehmen dürfen, dass entgegenkommende Fahrzeuge aus dem verkehrsberuhigten Bereich (Leipziger Straße) Wartepflicht haben. Dies regelt Paragraf 10 der Straßenverkehrsordnung.
BGH-Urteil von 2007 regelt Wartepflicht bei verkehrsberuhigten Bereichen
Der Bundesgerichtshof hatte bereits in einem Urteil aus dem Jahr 2007 definiert, dass sich diese Wartepflicht auch auf Kreuzungen erstreckt, die bis zu 30 Meter hinter dem Ende des verkehrsberuhigten Bereiches liegen.
Jens Geyer-Ließ, Verkehrsrechtsexperte des Autoclubs Europa, bestätigte diese Rechtslage gegenüber der MZ und warnte vor einer möglichen Amtshaftung für die Stadt im Falle eines Unfalls, weil sie per Schild dem Verkehr aus der Leipziger Straße für die folgende Kreuzung Vorfahrt signalisiert.
Die Stadtverwaltung indes vertritt weiterhin die Auffassung, dass der verkehrsberuhigte Bereich direkt am Schild endet, das den Beginn der Tempo-30-Zone anzeigt. Deshalb werde dem ausfahrenden Verkehr anschließend Vorfahrt für die Kreuzung gegeben.
Diese Regelung wiederum können entgegenkommende Linksabbieger nicht erkennen. Müssen sie nach Meinung der Stadtverwaltung auch nicht. Denn: „Der Beginn des verkehrsberuhigten Bereiches wird mit Verkehrszeichen erst hinter dem Schild ,Verbot der Einfahrt‘ angezeigt, entfaltet für ihn keine Wirkung und ist für den rechts fahrenden Verkehrsteilnehmer auch erst nach Beginn des Linksabbiegevorgangs sichtbar“, heißt es in der Argumentation. (mz)
