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Giftige Pflanze Giftige Pflanze: Riesen-Bärenklau muss entfernt werden

Von detlef valtink 12.07.2013, 19:50
Der Bärenklau kann einige Meter hoch werden.
Der Bärenklau kann einige Meter hoch werden. Pülicher Lizenz

bernburg/MZ - Was muss unternommen werden, wenn auf dem Grundstück der Riesen-Bärenklau wächst? Mit dieser Frage haben sich gleich mehrere Bernburger an die Redaktion gewandt, nachdem am 3. Juli unter dem Titel „Strenzfeld ist schon erobert“ darüber berichtet wurde, wie gefährlich die Pflanze für den Menschen werden kann.

Gefahrenabwehrmaßnahmen

Die Zuständigkeit ist eindeutig geklärt und auf eine einfache Formel gebracht: Eigentum verpflichtet. Wer auf seinem Grundstück den Riesen-Bärenklau hat, muss ihn selbst beseitigen und entsorgen oder sich darum kümmern, dass von der Pflanze keine Gefahr ausgeht. Die Bürokratie spricht dann von sogenannten Gefahrenabwehrmaßnahmen. So haben die Kommunen und Verwaltungen stetig ein Auge darauf, dass die Pflanze nicht überhandnimmt. Das Umweltamt des Salzlandkreises unterstützt beratend seit Jahren, unter anderem auch die Bernburger Verwaltung, wenn es gilt, den Bärenklau auf den öffentlichen Flächen einzudämmen. Das Amt wird auch selbst aktiv, wenn es Probleme in Wald und Flur gibt. „Wir kontrollieren und handeln, wenn abzusehen ist, dass sich die Pflanze ausbreitet“, weiß Bernburgs Pressesprecher Wolfgang Knopf. Ansonsten wird kein Angebot unterbreitet. „Jeder Grundstücksbesitzer ist selbst verantwortlich“, betont der Pressesprecher. Die Stadt würde lediglich einschreiten, wenn beispielsweise auf nicht öffentlichen Grundstücken, die brach liegen und nicht bewirtschaftet werden, der Bärenklau eine Gefahr darstellt.

Da aber keine Pflicht besteht, die Pflanze zu beseitigen, muss auch kein Grundstücksbesitzer zwanghaft aktiv werden. Es gibt weder Ordnungsgeld noch andere regressive Maßnahmen. Werden aber Menschen verletzt, weil die Gefahr nicht beseitigt wurde, drohen wiederum durchaus Schwierigkeiten auf privatrechtlichen Ebenen. Denn der direkte Kontakt mit der Herkulesstaude, wie der Riesen-Bärenklau auch heißt, sollte vermieden werden. Lichtempfindliche Substanzen in allen Pflanzenteilen führen in Verbindung mit der UV-Strahlung des Sonnenlichts zu starken, vergiftungsähnlichen Reaktionen auf der Haut. Diese verbrennungsähnlichen Erscheinungen verheilen nur sehr langsam. Wer deshalb den Riesen-Bärenklau beseitigen möchte, sollte einige Grundsätze einhalten.

Wurzel muss weg

So ist auf eine komplette Schutzkleidung zu achten. Lange Hosen und Jacken, nicht aus dünnen Stoffen, Handschuhe und Gesichtsschutz oder ein Körperschutz-Einteiler sind oberstes Gebot.

Die Bekämpfung der Pflanze sollte bei geringer Lichteinstrahlung, wie starker Bewölkung oder in der Dämmerung erfolgen. Zusätzlich empfiehlt sich der Schutz von Händen und Gesicht mit einer Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor.

Wer den Bärenklau ausgraben möchte, muss die bis in etwa 15 Zentimeter Tiefe reichende Verdickung der Wurzelknolle „erwischen“. Die gesamte Wurzel muss nicht beseitigt werden. Dies geschieht am besten im Frühjahr, wobei eine Hacke und ein stabiler Spaten ausreichen.

Sind größere Flächen befallen, wird eine mehrmalige Mahd empfohlen. Ideal kurz vor der Blüte im Mai oder Juni und in einem Abstand von 14 Tagen, da der Bärenklau in weniger als zehn Zentimeter Höhe immer wieder Blüten ausbildet.

Eine einfache und sichere Methode ist das Entfernen der Samen- und Blütenstände ab Mitte Juli, wenn die Hauptdolde schwere grüne Samen angesetzt hat und sich langsam gelb verfärbt. Doch Vorsicht: Die Samen fallen leicht aus.

Die Pflanzenreste können über den Hausmüll entsorgt oder verbrannt werden. Die ausgegrabenen Wurzeln vertrocknen in der Sonne und ohne Bodenkontakt innerhalb weniger Tage.

Kommt es zu einem Kontakt mit dem Pflanzensaft, ist die Hautfläche gründlich mit Wasser abzuspülen, Sonnenschutzcreme aufzutragen und in den nächsten Tagen die Sonne zu meiden. Nach intensiven Kontakt und bei starken Verbrennungen ist dringend angeraten, einen Arzt aufzusuchen. Telefon: Wer in Bernburg Probleme mit dem Bärenklau auf benachbarten Grundstücken haben sollte, kann sich an Claudia Müller vom Ordnungsamt unter Telefon 03471/65 96 72 wenden.

Wer den Bärenklau beseitigen möchte, muss Wurzeln und Samen „erwischen“.
Wer den Bärenklau beseitigen möchte, muss Wurzeln und Samen „erwischen“.
Pülicher Lizenz