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Einsicht vor Strafe Einsicht vor Strafe: Warum die Leinenpflicht für Hunde im Wald so wichtig ist

Von Detlef Valtink 19.02.2019, 09:00
Geht bei einem Hund erst einmal der Jagdinstinkt durch, kann er nur noch an der Leine zurückgehalten werden.
Geht bei einem Hund erst einmal der Jagdinstinkt durch, kann er nur noch an der Leine zurückgehalten werden. dpa

Bernburg - Von der Leine befreit und einfach nach Herzenslust in Wald und Flur herumtoben, dass ist bald wieder Geschichte. Ab dem 1. März und dann bis zum 15. Juli gilt wieder wegen der sogenannten Brut- und Setzzeiten laut Landeswaldgesetz ein genereller Leinenzwang. Der soll dazu dienen, insbesondere Bodenbrüter und Jungtiere vor frei laufenden Hunden zu schützen.

„In Gesprächen mit Hundehaltern bitten wir immer wieder darum, die Leinenpflicht nicht auf die leichte Schulter zu nehmen“, so Monika Kamprath vom Vorstand der Jägerschaft Bernburg. Der Einsatz der Grünröcke kommt nicht von ungefähr. So laufen Rehkitze oder junge Hasen im Gegensatz zu den Elterntieren in einer Gefahrensituation nicht einfach weg, sondern bleiben in der Hoffnung liegen, nicht gesehen zu werden.

Ist eine Störung zu groß, kommt es häufiger vor, dass der Nachwuchs aufgegeben und auch später nicht wieder aufgesucht wird. Dazu muss ein Hund nicht einem Tier hinterherlaufen. Es reicht schon aus, dass am Wegesrand, unter einer Hecke oder im Dickicht herumgestöbert wird, um die Wildtiere aufzuschrecken. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass selbst bei einem gut erzogenen Hund die Ur-Jagdinstinkte ausgelöst werden.

Hetzt der Vierbeiner dann tatsächlich hinterher, wird bereits der Tatbestand der Wilderei erfüllt. Ein Delikt, welches teure Folgen haben könnte. Der Gesetzgeber kann Verstöße mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro ahnden.

In der Brut- und Setzzeit gilt besondere Aufsichtspflicht über Hunde auf und an allen Grünflächen. Wiesen, Felder und Wälder inner- und außerorts sind damit ebenfalls betroffen. Die entsprechenden Regelungen gelten in der Zeit vom 1. März bis zum 15. Juli. In Niedersachsen und Bremen (dort sogar schon ab dem 15. März) herrscht in dieser Zeit pauschal Leinenzwang für Hunde in der freien Landschaft, heißt es bei Wikipedia.In anderen Bundesländern sehen nur einzelne Kommunen diesen allgemeinen Zwang vor.

Die Maßnahmen während der Brut- und Setzzeit wurden mit der Begründung eingeführt, insbesondere Bodenbrüter und Jungtiere vor frei laufenden Hunden zu schützen, vor allem solchen, die den Tieren nachstellen. Sie gelten nicht für Katzen. Von Tierschützern werden die Regelungen der Länder Bremen und Niedersachsen als zu pauschal kritisiert, da nicht berücksichtigt wird, ob im konkreten Fall tatsächlich eine Beeinträchtigung wildlebender Tiere vorliegt.

Nach den Einschätzungen der Tierschützer stehen die Bestimmungen im Widerspruch zur tierschutzrechtlichen Verpflichtung der Hundehalter, ihre Tiere artgerecht zu bewegen. Ausnahmen gelten für die rechtmäßige Jagdausübung, den Rettungseinsatz, die Landespolizei, die Bundespolizei und den Zoll.

Soweit ist es bisher in und um Bernburg herum noch nicht gekommen und soll es laut Monika Kamprath auch nicht. „Wir setzen auf die Vernunft der Hundehalter und werden immer erst versuchen, aufzuklären und zu informieren. Damit haben wir gute Erfahrungen gemacht“, so die Bernburgerin.

Dabei wird immer wieder deutlich, dass einige Hundehalter bestimmte Zusammenhänge einfach nicht wissen, Wie, dass beispielsweise Bodenbrüter, derzeit vor allem Gänse und Fasane, mitten in der Paarungszeit stecken. Gänse haben viele Nester auf beengten Raum und diese befinden sich immer am Boden.

Werden die Tiere verscheucht, nutzen sie selten wieder den Brutplatz. Was dann wiederum den Lebensraum der Tiere noch weiter einschränkt. „Wichtig ist, dass alle die Natur und die darin enthaltene Flora und Fauna respektieren“, hofft Monika Kamprath auf viel Verständnis bei den Hundehaltern.

Um der besonderen Situation gerecht zu werden, haben die Bernburger Jäger an sensiblen Wald- und Feldbereichen Schilder aufgestellt, mit denen auf die Leinenpflicht hingewiesen wird - zum Schutz der Natur und zum Schutz der Hundehalter vor ungewollter Wilderei. (mz)