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Bevorzugt mit Haschisch und Cannabisharz gehandelt

Von Andreas Behling 08.01.2007, 19:20

Dessau/Bernburg/MZ. - Der 28-Jährige, dem diese Prognose zunächst nicht zu schmecken schien, ging dann aber nach längerer Debatte mit seinem Verteidiger Kai Friedenstab in sich und verzichtete auf einen Prozess vor der zweiten Instanz. Die Vorsitzende Richterin Siegrun Baumgarten bewertete die entsprechende Erklärung kurz darauf als sachgerecht und darüber hinaus durchaus auch im Sinne der Zeugen aus dem Umfeld des Bernburgers. Die nämlich hätten sich eventuell der Gefahr ausgesetzt, aufgrund von Falschaussagen belangt zu werden.

mals war D. wegen des gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 22 Fällen - zu seiner bevorzugten Ware gehörten

Haschisch und Cannabisharz - zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Vor allem im Zeitraum zwischen Februar und August 2005 zählte die heute 18 Jahre alte Susanne J. zu den Hauptabnehmerinnen des Angeklagten. Die Drogengeschäfte liefen nach einem zumeist gleichen Muster ab: Die damals noch minderjährige junge Frau meldete sich auf D.s Handy, um mit ihm Übergabezeit und -ort zu vereinbaren.

Hätte der Bernburger auf einer neuerlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren bestanden, wäre es im Übrigen nicht ausgeschlossen gewesen, gegen ihn eine noch etwas höhere Freiheitsstrafe zu verhängen. Denn bei der Prüfung aller Tatumstände hätte die Kammer auch darüber befinden müssen, ob Horst D., bei dem die Polizei während einer Hausdurchsuchung am 29. September 2005 neben einem Handy auch eine Digitalwaage fand, wirklich nicht wusste, dass Susanne J. noch keine 18 war. Das ansonsten zugunsten des Angeklagten geltende Verschlechterungsverbot wäre in diesem Fall - Verkauf von Betäubungsmitteln an Minderjährige - nicht zum Tragen gekommen, schätzte die Vorsitzende Richterin ein.