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Bernburger Firma Aurec Bernburger Firma Aurec: Angeklagter belastet Firmengründer schwer

Von andreas braun 22.05.2013, 16:36
Der Gründer der Firma Aurec ist im Visier der Ermittler.
Der Gründer der Firma Aurec ist im Visier der Ermittler. pülicher Lizenz

bernburg/MZ - Ein Verstoß gegen das Abfallgesetz wurde am Dienstag vor dem Amtsgericht Bernburg verhandelt. Die Verhandlung endete mit der vorläufigen Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen. Hilfreich war dabei ein geständiger und auch einsichtiger Angeklagter. Das umfangreiche Geständnis belastet den Firmengründer schwer, gegen den weiter ermittelt wird.

Dem einstigen Abfallbeauftragten der Firma Aurec war vorgeworden worden, gefährliche Abfälle widerrechtlich entsorgt zu haben, nachdem er sie vorher umdeklariert hatte. Dadurch waren zwischen September 2007 und Januar 2008 über 15 000 Tonnen Kalkschlamm, der einen zu hohen Arsengehalt aufwies, auf vier Deponien in Schkopau, Döllnitz, Großpösna und Freyburg-Zeugfeld gelandet.

Der Schlamm sollte aber nicht oberirdisch, sondern auf dem Aurec-Gelände unter Tage entsorgt werden. Allerdings kam es bereits zwei Wochen nach der ersten Lieferung zu Problemen, schilderte der Angeklagte vor Gericht. Der Kalkschlamm wurde immer nasser und um ihn durch das Fallrohr in die Tiefe zu befördern, musste immer mehr an trockenen Substanzen zugesetzt werden. Das dauerte Zeit und erhöhte die Kosten.

Der Zeitplan des Auftraggebers sei in Gefahr gewesen, so der Angeklagte. Man habe dem Firmenchef, der die Firma Aurec auch gegründete hatte, die Probleme geschildert. Doch der Firmengründer habe klar angewiesen, er habe einen anderen Weg gefunden. „Was der Chef sagte, wurde gemacht. Da gab es keine Diskussion“, so der Angeklagte. Und auch der Staatsanwalt hatte diesen Eindruck nach dem Studium der Akten.

Zu klären war indes dennoch, welche strafrechtliche Schuld der Angeklagte auf sich genommen hatte. Auch wenn er auf Anweisung gehandelt habe, sei ihm der Verstoß bewusst gewesen, so das Gericht. „Sie wussten doch, dass es falsch ist. Sie hatten immer die Möglichkeit, Nein zu sagen. Eine Notlage ist nicht erkennbar“, sagte der dem Schöffengericht vorsitzende Richter André Stelzner.

Im Vorfeld hatten Verteidiger, Richter, Schöffen und Staatsanwalt geprüft, ob die Einstellung des Verfahrens in Frage komme, wenn der Angeklagte gesteht und auch umfangreich zur weiteren Aufklärung beiträgt. Denn es wird weitere Verfahren geben. Gegen den Firmengründer, der die Firma allerdings 2007 verkauft hatte, zielen die weiteren Ermittlungen ab, machte Stelzner deutlich. „Unser ganzer Ehrgeiz gilt dem Firmengründer“, unterstrich Stelzner.

Gegen Zahlung einer Geldsumme von 10 000 Euro innerhalb von sechs Monaten winkt für den Angeklagten die endgültige Einstellung des Verfahrens. Es ist somit erst einmal die vorläufige Einstellung. Wird die Auflage erfüllt, ist für den 43-jährigen verheirateten Familienvater die Sache erledigt.