1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Bernburg
  6. >
  7. Nach Falschaussage zu Antrag für das „Coffee to stay“: Bernburger CDU lässt alle sozialen Fördermittelanträge der Jahre 2023/24 prüfen

Nach Falschaussage zu Antrag für das „Coffee to stay“ Bernburger CDU lässt alle sozialen Fördermittelanträge der Jahre 2023/24 prüfen

Oberbürgermeisterin räumt Fehler bei Antragsbearbeitung in der Stadtverwaltung ein und widerspricht Hauptausschuss-Beschluss. Wie Stadträte den Fall beurteilen und wie es in der Sache jetzt weitergeht.

Von Torsten Adam 18.12.2024, 16:08
Das „Coffey to Stay“ erhält dieses Jahr keine Fördermittel mehr von der Stadt Bernburg.
Das „Coffey to Stay“ erhält dieses Jahr keine Fördermittel mehr von der Stadt Bernburg. (Foto: Pülicher)

Bernburg/MZ. - Das „Coffee to stay“ wird in diesem Jahr keine Fördermittel mehr aus der Bernburger Stadtkasse erhalten. Oberbürgermeisterin Silvia Ritow (Die Linke) hat einem entsprechenden Beschluss des Hauptausschusses widersprochen, der auf der falschen Aussage von Sozialamtsleiterin Kerstin Samad und ihr selbst basierte, dass die von Professor Erich Buhmann eingereichten Antragsunterlagen der Förderrichtlinie genügen. Dem war aber nicht so, da die für jede Anschaffung und Investition nötigen drei Kostenvoranschläge nicht vorlagen. Inzwischen hat Erich Buhmann den Antrag auch zurückgezogen, so Rathaus-Sprecherin Julia Tarlatt.

Keine bewusste Täuschung

„Es ist eine Menge schief gelaufen bei der Antragsbearbeitung, die nicht in der erforderlichen Qualität erfolgte“, räumte Silvia Ristow in der jüngsten Stadtratssitzung ein und bestätigte damit MZ-Recherchen. „Ich werde Sie aber nicht bewusst täuschen oder belügen“, beteuerte sie in Richtung der Ratsmitglieder. Es sei ungünstig gewesen, dass die dem Antragsteller vom Sozialamt eingeräumte Frist, die Kostenvoranschläge nachzureichen, nicht bis zur Hauptausschusssitzung gesetzt wurde. Dies werde innerhalb der Verwaltung ausgewertet.

Kein Einzelfall?

Dass eine Oberbürgermeisterin nicht alles wissen könne, sei nachvollziehbar, sagte Kai Mehliß, Fraktionsvorsitzender von BBB/WsGS. „Aber eine Amtsleiterin sollte die seit 2015 gültige Förderrichtlinie kennen. Da der Beschluss des Hauptausschusses auf Basis einer Falschaussage zustande kam, kann er nicht rechtskonform sein“, forderte er dessen Aufhebung. „Ja, eine Oberbürgermeisterin muss nicht alles wissen. Aber Sie haben sich hinreißen lassen, etwas dazu zu sagen“, kritisierte CDU-Fraktionschef Stefan Ruland das Stadtoberhaupt. Er befürchte, dass diese Antragsbearbeitung kein Einzelfall sei. Deshalb erwarte seine Fraktion, dass sämtliche in den Jahren 2023 und 2024 bewilligten Fördermittelanträge aus dem Sozialbereich nunmehr durch die Stadtverwaltung überprüft werden, allerdings keinesfalls durch einen Mitarbeiter aus dem Sozialamt.

Dieses Ansinnen wiederum missfiel BBG-Stadträtin Karin Brandt. Sie warf der CDU vor, der Stadtverwaltung etwas „unterjubeln“ zu wollen. Dafür erntete sie lautstarken Widerspruch aus den Reihen von CDU und BBB/WsGS. Dies sei das gute Recht der Stadträte, schließlich gehe es um Steuermittel, hieß es.

Antrag für 2025 neu stellen

Der Verein Kulturmarkt kann laut Sozialdezernent Paul Koller seinen Fördermittelantrag nunmehr fürs Jahr 2025 bis 31. Januar neu stellen. Allerdings nicht mehr mit selbem Inhalt. Denn die Förderrichtlinie erlaubt nur eine Investition pro Jahr, die oberhalb der 410-Euro-Grenze liegt. Laut den nachgereichten günstigsten Kostenvoranschlägen überschreiten aber die Kosten für einen Schulungscomputer (1.081,71 Euro) und für einen Projektor (659 Euro) diese Grenze.