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Aus dem Amtsgericht Bernburg  Aus dem Amtsgericht Bernburg : Ins Straucheln gekommen

Von Frauke Holz 16.11.2016, 11:07
Eine Statue der Justitia, der römischen Göttin der Justiz und der Gerechtigkeit, hält Waage und Schwert in den Händen.
Eine Statue der Justitia, der römischen Göttin der Justiz und der Gerechtigkeit, hält Waage und Schwert in den Händen. dpa-Zentralbild

Bernburg - Sichtlich geläutert ist ein 22-Jähriger am Dienstagvormittag vor dem Amtsgericht in Bernburg erschienen, wo er sich wegen des Handels mit Betäubungsmitteln vor dem Jugendrichter verantworten musste.

Entsprechend der Anklage soll der gebürtige Wernigeröder zwischen Februar und November vergangenen Jahres in 21 Fällen mehrere Gramm Marihuana und Crystal an eine Handvoll Leute verkauft haben.

Wie sein Verteidiger zu Beginn erklärte, räume der Angeklagte die Taten ein, könne sich jedoch nicht mehr an die Einzelheiten erinnern. „Er hat zu dieser Zeit bei seiner Mutter gelebt und ist ohne Orientierung durchs Leben gegangen.“

Zwar habe er Drogen konsumiert, damit jedoch nicht gehandelt. Vielmehr habe er, wenn er sich selbst Rauschmittel beschafft hat, Freunden und Bekannten etwas mitgebracht und an sie zum gleichen Preis weiterverkauft.

Ein jähes Ende habe die beginnende Drogendealer-Karriere erst vor gut einem Jahr genommen, als der junge Mann seine jetzige Lebenspartnerin kennenlernte - und für sie nicht nur seinen Drogenkonsum einstellte, sondern auch nach Bernburg zog. Um gänzlich von den Drogen loszukommen, habe er zudem einen Entzug in einer Klinik machen wollen. „Nach einem Tag bin ich aber rückfällig geworden“, berichtet er.

Ob er nach wie vor den Drogen zugetan ist oder dieses Kapitel seines Lebens bereits abgeschlossen hat, wurde während der Verhandlung nicht weiter thematisiert. Dennoch habe der 22-Jährige nach Meinung des Jugendgerichtshelfers einen positiven Lebenswandel vollzogen, nachdem er ins Straucheln geraten war.

Denn seitdem er seine Freundin kennt, scheint sein Leben wieder in geregelten Bahnen zu verlaufen. So arbeitet er derzeit in einer Pizzeria in Bernburg und bemüht sich nebenbei um eine Ausbildung, vorzugsweise bei der Deutschen Bahn.

Dass der Angeklagte sein Leben geändert habe, stellte auch der Staatsanwalt als positiv heraus, gab aber zu bedenken: „Ginge es nach dem Erwachsenenstrafrecht, sprächen wir hier von einer Freiheitsstrafe.“ Da jedoch nach Jugendstrafrecht verhandelt wurde, plädierte er lediglich für eine Verwarnung sowie das Ableisten von 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit.

Die Vorstrafen des Wahl-Bernburgers, die während der Verhandlung nicht weiter erörtert wurden, bezog er nicht mit ein.

Der Verteidiger seinerseits wollte keinen Antrag stellen, bat das Gericht jedoch, die Anzahl der Arbeitsstunden zu überdenken, angesichts des Umstandes, dass der Angeklagte mittlerweile einer geregelten Arbeit nachgehe. Dies wiederum hinderte die Vorsitzende Richterin nicht daran, sich dem Antrag des Staatsanwaltes anzuschließen, den 22-Jährigen zu verwarnen und ihm 100 Arbeitsstunden aufzuerlegen.

„Weiter runtergehen kann ich nicht“, sagte sie und betonte auch, dass das Urteil deutlich härter hätte ausfallen könne, wenn es vor dem Amtsgericht Wernigerode verhandelt worden wäre. „Das wäre die richtige Stelle gewesen.“ Denn dort sei der Angeklagte längst kein Unbekannter mehr. (mz)