Es besteht Fluchtgefahr Angeklagter muss nach Urteil am Amtsgericht Bernburg direkt ins Gefängnis
Der notorische Kriminelle hatte sich wegen versuchten schweren Einbruchs und schwerer Körperverletzung zu verantworten.

Bernburg/MZ/CR - Eines haben der Angeklagte und Egon Olsen gemeinsam: Sie landen am Ende im Gefängnis. Für den 30-jährigen Bernburger ging es diesmal sogar direkt von der Anklagebank des Bernburger Amtsgerichts in die Justizvollzugsanstalt (JVA).
„Wir haben Sie lange suchen müssen, um die Hauptverhandlung endlich durchführen zu können. Wenn ich Sie jetzt gehen lasse, lässt das nächste Ermittlungsverfahren nicht lange auf sich warten. Es besteht Fluchtgefahr“, begründete Strafrichter André Stelzner den unmittelbar nach dem Prozess angeordneten Haftbefehl.
Der seit 15 Jahren immer wieder straffällig gewordene Angeklagte hatte sich wegen versuchten schweren Einbruchs und schwerer Körperverletzung zu verantworten. Am 7. September 2020 hatte der Drogenabhängige gemeinsam mit einem Kompagnon einen Einkaufsmarkt in der Kustrenaer Straße in Bernburg aufgesucht, mit einem Hammer die Scheibe aufgeschlagen und sich somit gewaltsam Zutritt verschafft.
Das Gaunerduo wollte einen Tresor knacken und mit dem Geld Drogen kaufen. Doch im Gegensatz zu Egon Olsen, der in der beliebten Krimikomödien-Serie aus Dänemark einen Plan hatte und jeden Safe öffnen konnte, scheiterte der Angeklagte an diesem Vorhaben und verließ deswegen noch vor Eintreffen der Polizei den Tatort.
Die zweite Straftat hatte der ausgebildete Stuckateur am 24. November 2020 begangen. In einem Keller stieß er nach einem Streit plötzlich mit einer Nagelschere in das Knie seiner ehemaligen Lebensgefährtin. Zuvor habe er sich mit der Schere Gras und Tabak geschnitten, so die Geschädigte, die keine ernsthafte Verletzung davon trug.
Der mehrfach vorbestrafte Bernburger behauptete, die Tat im Affekt begangen zu haben. Das Gericht sah das anders. „Über diese stark einsturzgefährdete Brücke gehe ich nicht“, so André Stelzner, der den Kriminellen nach einem Verständigungsgespräch mit der Staatsanwaltschaft und Rechtsanwalt Marian Peter-Bohley zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilte.
Ohne diese Verständigung wäre das Urteil weitaus härter ausgefallen. Allein das Verlesen des Vorstrafenregisters habe einen großen Teil der Verhandlung beansprucht, sagte der Jurist.