Alsleben Alsleben: Investor darf alte Schule kaufen

Alsleben/Bernburg - Der Kreistag hat in seiner Sitzung am Mittwochabend mehrheitlich dem Verkauf der ehemaligen Sonderschule in Alsleben zugestimmt. Und damit den Weg frei gemacht, dass die Saalemühle Alsleben GmbH das Objekt erwerben kann.
Grundschule soll in das Gebäude einziehen
Das Unternehmen will das Areal bis zu Beginn des kommenden Schuljahres komplett sanieren, damit dort die Grundschule einziehen kann. Gelöst werden sollen damit die Platzprobleme, wie auch die Kapazitätsschwierigkeiten im Hort. „Das ist eine Super-Sache“, ist Verbandsgemeindebürgermeister Steffen Globig (SPD) froh darüber, dass sich ein privater Investor so engagiert und für die Stadt mitverantwortlich fühlt. Man brauche in Alsleben eine attraktive Schule und das sei nur auf diesem Weg möglich, da Saale-Wipper dafür nicht die notwendigen Gelder habe.
Das dies der Kreistag genau so sehe, sei auch eine Bestätigung, dass Saale-Wipper und Alsleben den richtigen Weg eingeschlagen hätten. „Von daher bin ich beschämt darüber, dass im Vorfeld Diskussionen geführt wurden, die dem Projekt nur geschadet haben“, meint Steffen Globig. „Uns ist ein riesiger Stein vom Herzen gefallen“, freut sich auch Alslebens Stadtoberhaupt Reinhard Schinke (CDU), der jetzt weiß, dass die Arbeit nun eigentlich erst richtig losgeht.
"Sportliche Aufgabe"
Beide Kommunalpolitiker gehen davon aus, dass sich in der Sitzung des Verbandsgemeinderates in der nächsten Woche die erforderliche Mehrheit findet, die dem notwendigen Mietvertrag zur neuen Grundschule zwischen dem Investor und Saale-Wipper als Träger der Grundschule zustimmt. Damit könnten die Vorleistungen der Saalemühle Alsleben GmbH Früchte tragen. Die hatte, um den engen Zeitplan überhaupt stemmen zu können, schon einmal die Ausschreibungen vorbereitet und einen Notartermin vereinbart. „Das ist eine sehr sportliche Aufgabe“, hatte Anja Twietmeyer, Prokuristin der Saalemühle Alsleben GmbH, schon vor Wochen angekündigt. Denn bis spätestens 11. August nächsten Jahres soll das Objekt bezugsfertig und voll nutzbar gestaltet sein. (mz)