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Ortsteile von Bernburg Aderstedt, Baalberge, Biendorf, Gröna, Peißen, Poley, Preußlitz, Wohlsdorf: Einheitliche Regeln für Festwiesen in Ortsteilen von Bernburg

Von Torsten Adam 20.02.2017, 07:37
Auf dem Festplatz an der Feuerwehr in Peißen wird oft gefeiert, im August 2014 zum Beispiel ein Biergartenfest des Spielmannszuges.
Auf dem Festplatz an der Feuerwehr in Peißen wird oft gefeiert, im August 2014 zum Beispiel ein Biergartenfest des Spielmannszuges. Nicklisch

Bernburg - In den Bernburger Ortsteilen soll zum 1. April ein einheitliches Regelwerk für die Benutzung von Festwiesen und Freilichtbühnen in Kraft treten. Der städtische Kulturausschuss hat die neue Benutzerordnung dem am 9. März tagenden Stadtrat einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen. Grünes Licht hatten zuvor bereits alle Ortschaftsräte gegeben.

Stadtrat stimmt über neue Benutzerordnung ab

Das Papier soll die Vorschriften und Gebühren in den Dörfern vereinheitlichen, erklärte Kulturamtsleiterin Kerstin Schmidt. Bislang existierte lediglich in Biendorf eine Verordnung, die nun außer Kraft gesetzt werden soll.

Auf Wunsch aus Gröna wurde die Ergänzung aufgenommen, dass eine Nutzungsvereinbarung für die insgesamt sieben Festwiesen und vier Bühnen nur „im Einvernehmen mit dem jeweiligen Ortsbürgermeister“ abgeschlossen werden kann. Der Ortschaftsrat Peißen beantragte außerdem die zeitnahe Schaffung eines Wasseranschlusses auf der Festwiese des Dorfes, damit nicht mehr der Wasseranschluss der Feuerwehr genutzt werden muss. Außerdem solle eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung gewährleistet werden.

Wasser- und Abwasseranschlüsse

Wer ab April eine der Freilichtbühnen in Biendorf, Poley oder Wohlsdorf mieten will, muss nach schriftlichem Antrag dafür 20 Euro pro Tag entrichten und das Geld mindestens sieben Tage vorher auf ein Konto der Stadt Bernburg eingezahlt haben - zuzüglich einer Kaution von 100 Euro als Sicherheit beziehungsweise Vorschuss für später nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnete Strom-, Wasser- und Anschlusskosten sowie etwaige Reparatur- und Reinigungskosten. Für die Nutzung der Festwiesen in Aderstedt, Baalberge, Biendorf, Gröna, Peißen, Poley oder Wohlsdorf werden - je nach Größe - 50 bis 250 Euro täglich fällig.

Gemeinnützige Vereine zahlen nichts

Befreit von den Entgelten sind ortsansässige und gemeinnützige Vereine, die jedoch ebenfalls die Kaution zahlen und die Nebenkosten tragen müssen. Ein Nutzungsverbot der Festwiesen und Bühnen besteht für politische Veranstaltungen, „deren Inhalt sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet oder indizierte jugendgefährdende Inhalte hat.“ (mz)