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Wolmirsleben Wolmirsleben: Musste Katze wegen Streit der Nachbarn sterben?

Von Anne Schneemelcher 05.02.2015, 16:28
Justizia
Justizia MZ/Archiv Lizenz

Aschersleben - „Ganz ehrlich, ich möchte Sie nicht als meine Nachbarin haben“, sagte Richter Robert Schröter nach der Urteilsverkündung am Amtsgericht Aschersleben am Donnerstag. Der Vorsitzende machte keinen Hehl daraus, dass ihm der Freispruch diesmal Bauchschmerzen bereitete. Doch wegen mangelnder Beweise musste er Brigitte Müller (Name von der Redaktion geändert) vom Vorwurf der Tierquälerei freisprechen. Die Frau aus Wolmirsleben soll laut Staatsanwaltschaft Magdeburg aufgrund eines Streites im vergangenen Jahr ein Katzenbaby der Nachbarn erschlagen haben. Diese Tat kann laut Gesetz mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden.

Vorwurf zurückgewiesen

Müller wies diesen Vorwurf nicht nur vehement zurück. Die Angeklagte bezichtigte ihre Nachbarin Ina Schulze selbst sogar als Lügnerin. Mit ständigen Zwischenrufen störte Müller zudem sehr oft die Verhandlung. Richter Schröter, sonst ein besonnener Typ, reagierte darauf ungewöhnlich harsch. „Sowas habe ich auch noch nicht erlebt.“ Trotz des Freispruchs legte er der Angeklagten nahe, künftig das eigene Verhalten kritisch zu überprüfen. Er könne sich vorstellen, dass Müller auch im Alltag so unangemessen auftrete wie während der Verhandlung.

Mit der vermeintlichen Tötung der Katze erreichte der Nachbarschaftsstreit offenbar auch seinen vorläufigen Höhepunkt. Das Jungtier soll im Juli vergangenen Jahres kurz nach der Geburt gemeinsam mit seiner Mutter auf das Grundstück von Familie Müller gelaufen und nicht wiedergekehrt sein. Schulzes neunjährige Tochter habe das gesehen, gab sie vor Gericht zu Protokoll. Danach habe die Tochter verlangt, das Tier herauszugeben. Laut Schulze sei die Antwort jedoch eindeutig ausgefallen: „Ihr kriegt das Katzenbaby nicht“, soll Müller gesagt haben. Im Hintergrund will die Tochter jedoch Katzenjammer gehört haben.

Die Angeklagte Müller wollte davon vor Gericht jedoch nichts wissen. Ob eine Katze zur besagten Zeit auf ihrem Grundstück gewesen sei, habe sie nicht bemerkt, erklärte sie dem Richter. Grund: Sie habe mit ihrem Mann zu Abend gegessen und Fernsehserien geschaut.

Zaun als Sichtschutz

Der Streit zwischen beiden Nachbarn dauert seit fast zwei Jahren an. Damals war Familie Schulze in das Haus neben Familie Müller gezogen. Die soll sich schnell über angeblichen Lärm bei Renovierungen am Haus beklagt haben, hieß es vor Gericht. Die Polizei musste demnach erstmals anrücken, nachdem Schulzes einen Zaun als Sichtschutz auf der Mauer errichteten, der beide Grundstücke voneinander trennt. Die Familie wollte nach eigener Aussage damit verhindern, ausspioniert zu werden. Außerdem habe Müller ständig an der Mauer gestanden und gepöbelt. (mz)