Wie gefährlich ist der Angeklagte wirklich?
Magdeburg/MZ. - Geht es nach Staatsanwalt Bodo Mattstedt, dann wird Enrico W. nach mehreren Jahren hinter Gittern in Sicherungsverwahrung genommen. Doch soweit ist es noch nicht - das Urteil soll erst am Donnerstag verkündet werden.
Der Staatsanwalt jedenfalls sieht es nach dreitägiger Verhandlung vor dem Magdeburger Landgericht als erwiesen an, dass sich der 32-jährige Staßfurter Anfang Juni 2001 an der damals elfjährigen Maria M. verging und wenige Tage später einen zwölfjährigen Jungen im Quedlinburger Bahnhofspark zwang, sich auszuziehen und in eindeutige Positionen zu begeben (die MZ berichtete). Auch wenn es zu keinem körperlichen Kontakt gekommen sei, sieht er den Tatbestand der schweren sexuellen Nötigung erfüllt.
Während Enrico W. einräumt, Maria M. in der Wohnung ihrer Eltern geküsst und an intimen Stellen berührt zu haben, leugnet er vehement, im Falle des zwölfjährigen Michael K. der Täter zu sein. Sein Pflichtverteidiger spricht im Plädoyer davon, dass der Junge der Polizei kurz nach der Tat eine andere Version schilderte als heute, vier Jahre später. Seiner Meinung nach sei Enrico W. im Falle von Michael K. aus Mangel an Beweisen freizusprechen und im Falle von Maria M. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten zu verurteilen.
Der Staatsanwalt und der Vertreter der Nebenklage hingegen halten Enrico W. für schuldig in beiden Fällen und plädieren für eine Sicherungsverwahrung nach sechsjährigem Freiheitsentzug. "Etwas anderes kann keiner verantworten", so der Vertreter der Nebenklage, der auf eine Reihe früherer, ähnlicher Straftaten verweist und Enrico W. nach dem Studium eines Gutachtens für "einen äußerst gefährlichen Menschen" hält.