Verstoß gegen Waffengesetz Verstoß gegen Waffengesetz: Erfahrener Jäger bedauert Fehler zutiefst

Aschersleben - So viele Jahre Erfahrung im Umgang mit Waffen und dann das: Auf dem Weg in sein Revier hatte ein Jäger aus Aschersleben im vergangenen Jahr vergessen, das Magazin aus seiner Pistole zu nehmen. Einen Zwischenfall gab es deswegen zwar nicht, wohl aber stellt das unerlaubte Mitführen einer halbgeladenen Waffe ein Verstoß gegen das Waffengesetz dar. Deswegen musste sich der Rentner am Mittwoch nun vor dem Amtsgericht Aschersleben verantworten. Kontrolliert wurde der Jäger von der Polizei in der Straße Am Seegraben in Aschersleben, nachdem wohl ein entsprechender Hinweis eingegangen war. Aufgrund des Geständnisses mussten die beiden Beamten aber nicht gehört werden.
Waffenbesitzkarte entzogen
„Es tut mir leid, dass mir das passiert ist“, sagte der Jäger, der nach eigener Aussage seit einigen Jahrzehnten mit Waffen arbeitet und strafrechtlich dabei nie in Erscheinung getreten war. Richter Robert Schröter folgte deshalb den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Die forderten, das Verfahren gegen die Zahlung von 300 Euro vorläufig einzustellen. Das Geld soll an einen Verein gehen, der sich für die Großtrappen im Land engagiert.
Schröter begründete seine Entscheidung unter anderem mit dem bereits erfolgten Entzug der Waffenbesitzkarte und des Jagdscheins. Das sei Strafe genug. Wohl aber wunderte sich der Richter, dass der Landkreis in dem Fall so schnell reagierte.
Gerichtsverfahren eingestellt
Der Angeklagte hatte zuvor zu Protokoll gegeben, dass er an diesem Tag etwa viermal in sein Revier gefahren sei, um die Fallen zu kontrollieren. Dabei habe er offenbar vergessen, das Magazin mit noch acht Schuss herauszunehmen. „Ich bin sonst ein sehr gewissenhafter Mensch, kein Typ, der gleich die Waffe zieht“, entschuldigte sich der Jäger. Wer zur Jagd gehe, wisse, dass so etwas vorkommen könne.
Die Pistole nutzte der Jäger, um die in den Fallen gefangenen Tiere zu erlegen. Seit der Kontrolle ist der Mann nicht mehr zur Jagd gegangen. Nach der Einstellung des Gerichtsverfahrens will er die dafür notwendige Erlaubnis aber wieder beantragen. (mz)