Versicherung Versicherung: Nur noch ein Jahr Schutz
Zum 30. Juni 2015 ist die Gruppenhaftpflichtversicherung, über die sich alle selbstständigen Hebammen bislang versichern müssen, gekündigt worden. Bis zu 3.800 Frauen in Deutschland sind dadurch in ihrer beruflichen Existenz bedroht, da ihre Arbeit ohne Versicherungsschutz nicht erlaubt ist.
Laut Deutschem Hebammenverband stiegen die Haftpflichtprämien binnen zehn Jahren von 453 auf bald 5.091 Euro pro Jahr. Der Grund sind höhere Schadenssummen nach Geburtskomplikationen. Seit dem Jahr 2010 haben sich bundesweit deshalb bereits etwa 20 Prozent der freien Hebammen aus der Geburtshilfe verabschiedet. Laut Versicherungswirtschaft gibt es jährlich rund 100 Personenschäden, davon zwölf mit Schäden über 100.000 Euro.
Eine Hebamme darf laut dem Hebammengesetz eine Geburt allein betreuen. Ein Arzt muss nur hinzugezogen werden, wenn es Komplikationen gibt. Ein Arzt darf eine Geburt dagegen nicht allein absichern, er muss eine Hebamme hinzuziehen. In vielen Krankenhäusern muss ein Arzt allerdings anwesend sein, um die Ordnungsmäßigkeit zu gewährleisten. Die Leistung der Hebamme ist eine Kassenleistung. Eine freiberufliche Hebamme erhält bei jeder von ihr betreuten Geburt im Geburtshaus mindestens 550 und bei einer Hausgeburt 694 Euro.
In Deutschland gibt es schätzungsweise etwa 18.000 Hebammen. Nur ein Teil davon ist fest angestellt, etwa in Krankenhäusern. 60 Prozent arbeiten freiberuflich, wobei das Gros gar keine Geburten mehr betreut. Viele bieten nur noch Schwangerschaftsvorsorge und Wochenbett-Betreuung an.
In einer Online-Petition hat sich Bianca Kasting, eine Mutter, an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) gewandt und um Hilfe für die Hebammen gebeten. Bislang haben knapp 400.000 Menschen im Internet die Petition unterzeichnet.