Tierheim Aschersleben Tierheim Aschersleben: Kleine Hündin findet ein neues Zuhause

Aschersleben/MZ - Ganz aufgeregt springt die kleine Parson-Jack-Russell-Hündin umher. Eines ihrer Hobbys: Gesichter abschlecken. „Sie ist ein ganz süßer, aber eben auch sehr hibbeliger Welpe“, erzählt die Vorsitzende des Tierschutzvereins Silvia Wolter, „das wird wahrscheinlich auch der Grund gewesen sein, warum sie ausgesetzt wurde“, fügt sie betrübt hinzu. Die etwa vier Monate junge Hündin wurde am Abend des 27. März am Hundespielplatz angebunden gefunden und wurde ins örtliche Tierheim untergebracht.
Danach folgte das allgemeine Verfahren, welches bei jedem Hundefund durchgeführt wird: Als erstes wird ein Foto vom Tier gemacht und es dann auf einen Mikrochip untersucht. Seit 2009 ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass neugeborene Hunde einen solchen Chip implantiert bekommen. „Viele Tiere haben zwar einen, jedoch keinen registrierten“, mahnt die Tierheimleiterin Silvia Rupkalwies.
Dabei sei das nur ein minimaler Aufwand, den Zettel dazu auszufüllen und beim Deutschen Haustierregister kostenfrei einzureichen. „Hier im Tierheim übernehmen wir das sogar oftmals für den neuen Besitzer. Wir lassen uns seine Unterschrift geben, füllen den Rest aus und schicken es ab“, weist Wolter auf.
Auf einem registrierten Mikrochip sind dann alle Daten zum Hund wie seine Rasse, Besitzer und Wohnort zu finden. Sollte der Hund registriert sein, stellt das Deutsche Haustierregister den Kontakt zum Besitzer her oder vermittelt die Informationen an das Tierheim. Allerdings wird der Tierheimaufenthalt für die Vierbeiner unachtsamer Hundehalter kostenpflichtig. So koste der erste Tag 50 Euro und jeder weitere 11,90 Euro. Dazu können Nebenkosten anfallen: „Befindet sich das Tier länger als eine Woche hier, dann wird es vorschriftsmäßig vom Tierarzt geimpft“, erklärt Wolter. Auch das Ordnungsamt und die Polizei können im Rahmen der Gefahrenabwehr eine Rechnung stellen. Denn oftmals sind sie diejenigen, die herumstreunende Hunde bemerken und das Tierheim zur Hilfe rufen. Meldet sich der Besitzer, dann müsse dieser für alle Kosten aufkommen, vorher bekäme er sein verloren gegangenes Haustier nicht wieder. „Immerhin sind die Halter für ihre vierbeinigen Freunde verantwortlich und haben somit eine gewisse Aufsichtspflicht“, so Wolter und Rupkalwies. Sei es offensichtlich, dass jemand seinen Vierbeiner dem Schicksal überlassen hat, dann erstatte das Tierheim eine Anzeige bei der Polizei, denn das Aussetzen von Tieren ist eine Straftat.
Mittlerweile nutzen die Mitarbeiter der Einrichtung auch das soziale Medium Facebook, um Hundebesitzer ausfindig zu machen. Wie in dem jüngsten Fall der kleinen Parson-Jack-Russell-Hündin. Am 30. März gingen eine Beschreibung und Bilder von ihr online, um so eine breite Masse in die Suche nach Hinweisen einzubinden. Der Beitrag wurde bereits über 1.000 Mal geteilt. Zwar gibt es bisher noch keine Informationen zum ehemaligen Halter der Hündin, dennoch scheint sich das Blatt zum Guten gewendet zu haben. „Wir haben durch die Aktion im Internet allerhand Interessenten für die Kleine gewonnen“, so Rupkalwies.
Und siehe da, am Dienstagnachmittag wurde der Parson-Jack-Russel-Welpe an eine Familie vermittelt und muss so nicht mehr länger im Tierheim wohnen.