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Straßensanierung in Westdorf Straßensanierung in Westdorf: Neuer Gehweg nicht erwünscht

Von Marion Lange 21.09.2016, 08:33
Der Gehweg entlang der Landstraße 228 soll saniert werden.
Der Gehweg entlang der Landstraße 228 soll saniert werden. Gehrmann

Westdorf - Die Westdorfer Ortschaftsräte haben bereits im vergangen Jahr tief in die Haushaltskasse ihrer Rücklagen gegriffen und 70.000 Euro herausgeholt. Mit diesem Geld soll der Fußweg entlang der Landstraße 228 saniert werden.

Geplant ist, die Fahrbahn der Landstraße 228, die an Westdorf entlang führt, im kommenden Jahr grundhaft zu sanieren. Im gleichen Atemzug soll dann auch der Gehweg, auf der linken Seite von Aschersleben kommend, saniert werden. In der eigentlichen Baumaßnahme war lediglich die Wiederherstellung vorhandener Fußwege vorgesehen.

„Das heißt, der Fußweg sollte geschottert werden. Doch was dann in kürzester Zeit passiert, wissen wir. Der Schotter spült aus und später bilden sich Pfützen“, erklärt Westdorfs Ortsbürgermeister Karl-Heinz Trinka und meint weiter: „Das gefiel uns nicht. Deshalb wurde im Ortschaftsrat entschieden, den Fußweg zu pflastern und auch mit mehr Straßenlaternen zu versehen. Dafür brauchen wir das Geld.“

Und noch ein Veto haben die Ortschaftsräte eingelegt. Sie wollen nicht den Neubau eines Fußwegs. „Bisher gibt es einen Gehweg vom Landgraben bis zur Bushaltestelle am Harzweg. Dieser soll erhalten und gleichzeitig verbreitert werden“, erklärt der Westdorfer Ortschef weiter.

Vorgesehen seien dann eine Breite von 1,25 Meter. Auf diesem Stück Fußweg gibt es bereits Straßenlaternen. „Allerdings sollten dann noch mindestens zwei weitere aufgestellt werden,“ so Trinka. Ein neuer Gehweg soll außerdem noch von der Bushaltestelle bis zum Wohngebiet „Am Klagebrunnen“ entstehen.

Das macht keinen Sinn

„Für uns macht dieser Bau überhaupt keinen Sinn. Dieses Stück Gehweg wird nicht genutzt werden. Die Menschen in dem Wohngebiet Klagebrunnen erreichen die Bushaltestelle an der L288 auf anderen Wegen viel leichter oder nutzen die zentrale Bushaltestelle im Ort, die sowieso viel näher und viel sicherer ist. Das ist auch gleichzeitig die Bushaltestelle, an der die Schüler stehen“, sagt er.

Die Ortschaftsräte haben nun einen Änderungsantrag im jüngsten Ortschaftsrat gestellt, den neuen Teil des Gehwegs nicht zu bauen. „Aufwand und Nutzen stehen hier in keinem Verhältnis. Die Anwohner bekommen durch diese Maßnahme noch höhere Kosten aufgebrummt“, sagt Trinka. Denn bei der Sanierung von Gehwegen greife die Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Aschersleben. Und die sieht vor, die Anwohner an den Kosten zu 90 Prozent zu beteiligen.

Greift die Satzung?

Allerdings müsse auch erst einmal geprüft werden, ob überhaupt die Erschließungssatzung der Stadt bei dem Bau und der Sanierung dieser Gehwege greife. Denn für die Grundstücksanrainer bringe es keinen wirtschaftlichen Vorteil durch den Neubau.

Außerdem gebe es kein bebautes Grundstück entlang der geplanten und oder vorhandenen Gehwegseite, das baulich über die Landstraße erschlossen wird. Das aber sei eine der Voraussetzungen für das Greifen einer Erschließungsbeitragssatzung. Deshalb müsse, so der Ortschaftsrat, auch hier zunächst erst einmal rechtlich geprüft werden, ob die Satzung für die Westdorfer gilt oder nicht.

Sollte die Satzung greifen, möchten die Westdorfer Ortschaftsräte, dass der neue Gehweg aus Kostengründen gegenüber den Anrainern nicht gebaut wird.

Die Argumente gegen den Neubau hat der Westdorfer Ortschef auch den Mitgliedern des Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschuss auf ihrer jüngsten Sitzung vorgetragen. Diese wollen sich nun in ihrer nächsten Sitzung vor Ort selbst ein Bild von der Situation machen. (mz)