Prozess in Aschersleben Prozess in Aschersleben: Mann soll Mädchen Drogen ins Glas geschüttet haben

Aschersleben - Es ist wie ein Albtraum: Kurz vom Tisch weggedreht, und jemand nutzt die Chance, Drogen ins Glas zu geben. Für die heute 18-jährige Marie F. (Name geändert) wurde dieser Albtraum Realität. Deswegen musste sich nun der 28-jährige Pascal B. (Name geändert) vor dem Amtsgericht in Aschersleben verantworten. Anfang Mai 2016 soll der Angeklagte der jungen Frau bei einer Party in der Alten Hobelei in Aschersleben die Droge Liquid Ecstasy in den Drink gekippt haben, die auch als „k.o.-Tropfen" bekannt ist.
Sie trank ihren Orangensaft mit Wodka und merkte bald, dass etwas nicht stimmen kann. Der damals 17-Jährigen wurde schwindelig, sie stürzte, musste sich übergeben und verlor am Ende das Bewusstsein. Im Krankenhaus kam sie wieder zu sich, musste mehrere Tage bleiben.
Mit dem Orangensaft mit Wodka stimmte etwas nicht
Der Angeklagte behauptete in der Verhandlung, zunächst auf den Becher aufgepasst zu haben, aber er habe sich dann ein Bier geholt und sei tanzen gegangen. Er selbst habe nur mal von der Droge gehört. Dabei ist Pascal B. kein unbeschriebenes Blatt, was den Besitz und Handel mit Betäubungsmitteln angeht: Im Moment verbüßt er eine Bewährungsstrafe deswegen und weil er verbotene Waffen besaß.
In der jüngsten Verhandlung wurde ihm dies auch erneut vorgeworfen, weil bei einer Durchsuchung im Juni vergangenen Jahres ein Springmesser und ein Schlagring bei ihm sichergestellt wurden. Pascal B. gab zu, den Schlagring zu Dekorationszwecken und das Messer als Werkzeug besessen zu haben.
Beweisaufnahme brachte wenig Erfolg
Die Beweisaufnahme brachte allerdings für Staatsanwaltschaft und Verteidigung nicht genug Licht ins Dunkel, deswegen waren sich beide Parteien einig, Pascal B. sollte einzig für den unerlaubten Besitz der Waffen bestraft werden. Einer sah das ganz anders, nämlich Richter Robert Schröter. Er glaubte dem Opfer, dass es Pascal B. war, der die Drogen ins Glas geschüttet hatte und niemand anders.
Schröter verurteilte ihn wegen des Besitzes gefährlicher Gegenstände und fahrlässiger Körperverletzung zu 100 Tagessätzen von je zehn Euro. „Wenn sie sich nicht sicher wäre, hätte sie Ihren Namen nicht genannt“, begründete Schröter sein Urteil. „Dann kann man sich den ganzen Ärger nämlich sparen.“ Das Opfer hätte keinen Grund gehabt, Pascal B. einfach so anzuzeigen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (mz)