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Polizeiliche Maßnahme Zufallsfund bei Durchsuchung: 90 Kilogramm Sprengstoff in Ascherslebener Wohnung sichergestellt

Bei einer Durchsuchungsmaßnahme in Aschersleben stoßen die Beamten durch Zufall in einer Wohnung auf große Mengen illegaler und legaler Pyrotechnik.

22.05.2025, 15:06
Knapp 90 Kilogramm illegaler und legaler Pyrotechnik wurden bei einer Wohnungsdurchsuchung in Aschersleben durch Zufall gefunden.
Knapp 90 Kilogramm illegaler und legaler Pyrotechnik wurden bei einer Wohnungsdurchsuchung in Aschersleben durch Zufall gefunden. (Symbolbild: Patrick Pleul/dpa)

Aschersleben/MZ/pol/fge - Bei Durchsuchungsmaßnahmen der Polizei wurden in einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Aschersleben 36 Kilogramm illegaler Pyrotechnik sichergestellt

Grundlage der Maßnahmen war ein Durchsuchungsbeschluss, der am Dienstag, 20. Mai 2025, trotz Abwesenheit des Beschuldigten vollstreckt wurde. Seine Wohnung wurde durch einen beauftragten Schlüsseldienst geöffnet, während eine Mitarbeiterin des zuständigen Ordnungsamtes als Zeugin vor Ort anwesend war.

Insgesamt knapp 90 Kilogramm Sprengstoff

Die Beamten suchten in den Räumlichkeiten im Zuge eines laufenden Verfahrens nach Datenträgern. Durch Zufall stießen sie dabei auf große Mengen Pyrotechnik. Neben der oben aufgeführten Menge illegaler Erzeugnisse wurden in der Wohnung weitere 83,5 Kilogramm legaler pyrotechnischer Materialien gelagert. Beim pauschalen Abzug von etwa 40 Prozent für Verpackung und ähnliches, verbleibt eine Menge von circa 90 Kilogramm Sprengstoff, die der Beschuldigte in seiner Wohnung lagerte.

Dabei handelt es sich um Pyrotechnik der Kategorien F3 und F4, die der Beschuldigte nicht besitzen darf, um sogenannte Polenböller, die nicht zugelassen sind, um ohne Erlaubnis selbst hergestellte Erzeugnisse und um pyrotechnisches Material der Kategorien F1 und F2, welches nur während der Silvesterzeit bis zu einem Gewicht von einem Kilogramm netto in der Wohnung gelagert werden darf.

Durch die sogenannte USBV-Gruppe des Landeskriminalamtes, die für die Entschärfung, Sicherung und gerichtsverwertbare Dokumentation von unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV) verantwortlich ist, wurde die gesamte Pyrotechnik vor Ort übernommen. Eine Begutachtung des Materials wird in den nächsten Tagen erfolgen.

Gefahr für Hausbewohner beseitigt

Gegen den Beschuldigten wurden Ermittlungen wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz aufgenommen. Es besteht der Vorwurf einer Straftat und des Verstoßes gegen ordnungsrechtliche Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes.

Ungeachtet der nun zu führenden Ermittlungen habe für die Bewohner des Hauses bei der großen Menge gelagerten Sprengstoffs ein erhebliches Gefahrenpotenzial bestanden. Dies konnte durch den Einsatz der Beamten ausgeräumt werden.