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Parkplatzprobleme Parkplatzprobleme: Die Starrheit der Ordnung

Von Hendrik Kranert 01.07.2002, 14:50

Quedlinburg/MZ. - Vor diesem Problem steht Gabriela Gehrig. Die Inhaberin des Hotels "Vorhof zur Hölle" im Schuhhof begehrte daher von der Stadtverwaltung im Juli vergangenen Jahres eine Ausnahmegenehmigung, damit ihre Hotelgäste zum Zwecke des Be- und Entladens die Fußgängerzone in der Breiten Straße befahren könnten. Die Stadt gab das Ansinnen - weil nicht zuständig - an den Kreis weiter, der im September eine entsprechende Genehmigung versagte. Um "eine gewisse Starrheit der Ordnung" in besagter Fußgängerzone auch künftig zu gewährleisten, wie es Straßenverkehrsamtsleiter Jürgen Stürzebecher am Montag formulierte. Der Widerspruch wurde abgelehnt und an das Magdeburger Regierungspräsidium weitergereicht. Dort lag das Schreiben bis März dieses Jahres.

Nach einem Brief an Regierungspräsident Gerhard Miesterfeld und diversen Telefonaten versprach Miesterfeld, sich um eine Lösung auf "lokaler Ebene" zu bemühen. Das Problem: Gabriela Gehrig ist die Tochter von Uwe Gehrig, dem der Ruf eines Querulanten und notorischen Kritikers in die Amtsstuben vorauseilt. Dass Miesterfelds Gespräch mit Bürgermeister Eberhard Brecht und Landrat Wolfram Kullik (alle SPD) ein für die Gehrigs wenig erfreuliches Ergebnis hatte, lässt sich ahnen. Und Uwe Gehrig gibt unumwunden zu, dass eine Einigung mit den Behörden wohl an seiner Person scheiterte.

Man beschritt also, wie der Regierungspräsident schon andeutete, den Klageweg. Und so kam es, dass am Montag Verwaltungsrichter Wagner in Quedlinburg einen Ortstermin machte. Dabei stellte er fest, dass es den Hotelgästen weder zuzumuten sei, ihre Koffer vom Parkplatz Jüdengasse in den Schuhhof zu schleppen, noch dass es ausreichend Kurzzeitparkplätze im Kornmarkt gäbe. Die den Anmarschweg aber auch nicht wesentlich verkürzt hätten. Auch die Vorschläge von Landkreis-Justitiar Frank Holler, Gehrigs mögen doch einen Kofferwagen beschaffen oder einen Kofferträger - zumindest stundenweise - anstellen, hielten nicht nur die Gehrigs, sondern auch Richter Wagner für absurd.

Doch ein Urteil für eine Ausnahmegenehmigung könne er dennoch nicht fällen, deutete Wagner an. Denn Kofferausladen fällt nicht unter Lieferverkehr und Dienstleistungen, wie sie laut StVO zum zeitweisen Befahren von Fußgängerzonen berechtigen würden. Dafür schlug der Landkreis einen Kompromiss vor - die Hotelgäste dürften am Anfang der Fußgängerzone zum Be- und Entladen parken, was dort sonst auch verboten ist. Eine entsprechende Sondergenehmigung stellte Justitiar Holler in Aussicht. Ein Kompromiss, den Richter Wagner begrüßte und Uwe Gehrig nach einigem Hin und Her akzeptierte. Nicht ohne anzumerken, dass dieser Kompromiss doch auch vor einem Jahr möglich gewesen wäre, "es hätte doch gar nicht soweit kommen müssen".