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Ortsumgehung Hoym stößt auf herbe Kritik

Von Regine Lotzmann 22.09.2005, 16:15

Hoym/MZ. - Geldverschwendung

"Wir brauchen keine Ortsumgehung", machte der gerade frisch vereidigte Bürgermeister Klaus-Dieter Andree (die Linkspartei.PDS) deutlich und sprach von etwa 110 Hektar gutem Ackerland, die verloren gehen würden. Und von der Verschwendung von Steuergeldern. "Der Durchgangsverkehr wird sich durch die B 6n drastisch reduzieren", glaubt der neue Bürgermeister und zweifelt an dem Nutzen einer Umgehungsstraße.

Lieber sollten Land und Bund die bereits vorhandene Straße nach Ballenstedt grundhaft ausbauen. "Mit dem eingesparten Geld könnten ja dann noch ein Radweg nach Ballenstedt und eine Ampelanlage gebaut werden", überlegte Andree laut.

"Das wäre der zweite schwere Eingriff in die Selkeaue", brachte Stadtrat Reinhardt Kunert (die Linkspartei.PDS) auch den Schutzstatus dieses Gebietes ins Spiel und forderte, sämtliche Argumente, die gegen den Bau dieser Straße sprechen, hieb- und stichfest aufzulisten, um so gegen das Vorhaben zu Felde ziehen zu können.

Ganz enttäuscht zeigten sich Bürgermeister und Stadträte, dass sie von dem Vorhaben nur durch Zufall erfahren hatten. "Man hat Planungen durchgeführt, die Stadt Hoym aber nicht informiert", zeigte sich Stadtrat Klaus Reuß (FDP) verärgert. "Der Bundesverkehrswegeplan ist ein frei zugängliches Dokument", konterte Harald Kreibich, Pressesprecher des Magdeburger Verkehrsministeriums. Denn darin sei das Projekt schon seit 2003 aufgeführt.

Mehr Verkehr

"Die B 6n zieht vermehrt Verkehr an, das würde nicht ohne Folgen für Hoym bleiben", sieht Kreibich im Gegensatz zu den Stadträten die Berechtigung für diese Bundesplanung. Die sieht vor, die derzeitige B 185 von Ballenstedt nach Aschersleben zu einer Landesstraße zu machen, im Gegenzug die jetzige L 75 von Hoym nach Ballenstedt zu einer Bundesstraße aufzuwerten und mit zwei Ortsumfahrungen - in Ballenstedt und in Hoym - zu versehen.

"Wir befinden uns jetzt in der Phase der Vorplanungen", führt der Pressesprecher an und erklärt, dass bereits eine landschaftspflegerische Begleitplanung in Auftrag gegeben wurde und eine Verkehrsuntersuchung, bei der beispielsweise auch Verkehrszählungen und Berechnungen durchgeführt werden.