Mittags- und Nachtruhe Ortschaftsrat Winningen Stadt Aschersleben. berät über Verordnung zur Gefahrenabwehr: Ruhezeiten neu geregelt

Winningen - Nächtlicher Lärm ärgerte in den letzten Tagen manchen Bürger des beschaulichen Dörfchens Winningen. In der jüngsten Ortschaftsratssitzung ging es unter anderem um die überarbeitete Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Aschersleben. Darin werden auch einige Ruhezeiten geregelt.
Doch bevor drüber gesprochen wurde, meldete sich eine Anwohnerin zu Wort. Da sie am Sportplatz wohnt, ist sie ja die Beschallung bei den Spielen der Fußballer gewohnt, doch als kürzlich dort abends eine private Feier war, sei die Musik über die große Beschallungsanlage bis 3.30 Uhr gelaufen, beschwerte sie sich.
Anwohnerin beschwerte sich über Lärm einer Feier bis nachts 3.30 Uhr
Dort wohnen auch ältere Mieter, die wie sie bis dahin nicht schlafen konnten, klagte sie. „Denen geht es am nächsten Tag echt dreckig.“ Auch die älteste Einwohnerin wohne dort unten. Es habe bei einer anderen Feier aber auch schon positive Erfahrungen gegeben, weil diese bei den Mietern angekündigt wurde und es nicht so laut war.
Ortsbürgermeister Axel Pich (Wählergemeinschaft Winningen) wies auf die Gefahrenabwehrverordnung hin. „Lautstärke spielt heutzutage eine ganz große Rolle.“ Er bestätigte die Größenordnung der Sportplatzparty. „Ich habe im Bett Stimmen rausgehört, wer welches Lied gesungen hat“, sagte Pich, der mehr als 600 Meter weit entfernt wohnt.
„Dort oben muss das tierisch gewesen sein.“ Die Anwohnerin wünschte sich vom Sportverein: „Es müsste bei privaten Feiern Vorsorge getroffen werden, dass die Beschallungsanlage nicht benutzt werden kann.“
Beklagt wurde auch nächtliche Musik von einer privaten Feier im Dorfgemeinschaftshaus. Weil die Fenster durchgehend geöffnet waren, sei es bis 1.30 Uhr „schlimm“ gewesen, schilderte Ortschaftsrat Walter Preiß, der in der Nähe wohnt.
Bei einer Feier im Dorfgemeinschaftshaus waren die Fenster geöffnet - wegen Corona
„Es darf keiner vergessen, dass wir auch mal jung waren“, versuchte eine Bürgerin dies zu relativieren. Ihre Tochter habe Geburtstag gefeiert und das Lüften wäre wegen Corona in der Genehmigung der Stadt vorgeschrieben gewesen, sagte sie und bat um Entschuldigung.
In der von Ordnungsamtschef Christian Grossy später vorgestellten Gefahrenabwehrverordnung sei grundsätzlich innerhalb der Nacht- sowie an Sonn- und Feiertagsruhezeiten ganztägig geregelt, dass „Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte und Musikinstrumente aller Art nur in solcher Lautstärke betrieben oder gespielt werden dürfen, dass unbeteiligte Personen nicht gestört werden“.
Gefahrenabwehrverordnung schreibt Sonn- und Feiertagsruhezeiten vor
In die überarbeitete Satzung schrieb Grossy die bisher dort festgehaltene Mittagsruhe zwischen 13 und 15 Uhr an Werktagen nicht mehr explizit mit rein. Weil diese durch ein spezielles Gesetz geregelt ist und in der letzten Zeit keine Verstöße gemeldet wurden, sagte er.
Im Bundesimmissionsschutzgesetz sei für die Geräte einzeln festgeschrieben, ob sie betrieben werden dürfen. „Wir müssen das nicht überregulieren“, begründete Grossy die Streichung. Obwohl er weiß, dass manche Nachbarstädte die Mittagsruhe in ihren Satzungen stehen haben.
Gegen die Streichung aus der Satzung sprach sich Axel Pich aus. Die Bürger würden nicht in das Bundesimmissionsschutzgesetz schauen, sondern in die Gefahrenabwehrverordnung ihrer Stadt. „Ich werde im Stadtrat einen Antrag stellen, das aufzunehmen“, kündigte Pich an, der Grossy dennoch für die umfangreiche Arbeit ausdrücklich lobte.
In der Praxis sei die Aufnahme der Mittagsruhe in die Verordnung ohne Effekt, sprach sich der Ordnungsamtschef dagegen aus. Auf die Frage eines Ratsmitgliedes, ob das Rasenmähen auf dem Sportplatz vor einem Sonntagsspiel der Fußballer an einem Sonntag denn erlaubt ist, sagte Christian Grossy, dass dies klar verboten sei. Der Winninger Ortschaftsrat befürwortete die Verordnung mit vier Ja-Stimmen bei drei Enthaltungen. (mz)