Ex und hopp Ordnungsamtschef von Aschersleben muss das vorgeschriebene Prozedere einhalten
Alte Autos gehören verschrottet. Aber nicht alle sehen das so. Sie vertagen das Entsorgungsproblem, indem sie es am Straßenrand abstellen.

Aschersleben/MZ - Wer aufmerksam durch Aschersleben geht, dem fallen sie immer mal wieder ins Auge: Fahrzeuge ohne Kennzeichentafeln, abgestellt am Straßenrand oder auf einem verschwiegenen Platz. Zuweilen überwuchert das Unkraut die Felgen des traurigen Gefährts, das einst vermutlich der Stolz seiner Besitzer war. „Ich habe den Eindruck, dass das mehr geworden ist in letzter Zeit“, schrieb kürzlich ein Leser an die Redaktion.
„Der Eindruck täuscht“, sagt Christian Grossy. Er ist Leiter des Ordnungsamtes, in dessen Zuständigkeit die Autoleichen fallen. Das Thema sei zwar ständig präsent, „die Anzahl der illegal abgestellten Fahrzeuge im Stadtgebiet ist aber nicht gestiegen“, sagt er und nennt Zahlen. In diesem Jahr sind bis jetzt 15 Fahrzeuge im Amt „aktenkundig“, im Schnitt seien es 20 bis 30 pro Jahr. Der größte Teil werde von den Haltern nach Aufforderung selbst beseitigt, es gibt aber auch die Hartnäckigen, die jegliche Schreiben aus dem Rathaus ignorieren.
Erst gelber Aufkleber, dann kostenpflichtiger Bescheid
„Manchmal entsteht der Eindruck langsamen Arbeitens, wenn die Autos länger stehen. Aber wir müssen als Verwaltung eine festgelegte Schrittfolge einhalten“, so der zuständige Sachbearbeiter. Fällt den Ordnungshütern ein abgemeldetes Fahrzeug auf oder bekommen sie einen Hinweis, wird zunächst ein gelber Aufkleber ans Auto gepappt. Dies sei ein Hinweis auf eine „nicht genehmigte Sondernutzung“. Denn rein rechtlich dürfen nur zugelassene Fahrzeuge im öffentlichen Raum parken. Mit dem Aufkleber verbunden ist eine Frist, bis wann das Fahrzeug entfernt werden muss. Ist dieser Zeitraum überschritten, muss der letzte Halter ermittelt werden. Meist gelinge das auch: über Hinweise von Anwohnern, manchmal über das Kennzeichen oder über die Fahrzeugidentitätsnummer.
Wenn der Halter ermittelt ist, bekommt er Post vom Amt mit der Aufforderung, das Auto zu entfernen. Regiert er auch darauf nicht, flattert ihm eine Zeit später ein kostenpflichtiger Bescheid ins Haus. Dann wird aus der Aufforderung eine Anordnung. Mit ihr wird angekündigt, dass die Stadt das Auto entfernt, wenn auch diese Frist verstreicht. Oft reagieren die Besitzer dann auch, denn dann wird es in der Regel teuer - weil die Stadt die Kosten in Rechnung stellt.
Die Zahl der illegal abgestellten Fahrzeuge im Stadtgebiet ist nicht gestiegen.
Christian Grossy, Leiter Ordnungsamt

Trotzdem kommt es vor, dass die Stadt die ungewollten Autos selbst abschleppt und auf einem städtischen Grundstück zwischenlagert. Auch dann gibt es noch einmal eine Frist, in der die Autoabsteller ihr Gefährt wieder „auslösen“ können. Verstreicht auch diese Frist, werden die Autos verschrottet oder auch öffentlich versteigert.
Die Kosten für Leute, die ihr Auto einfach irgendwo stehen lassen, liegen immer mindestens bei 200 Euro. Oft wird es mehr, weil die Stadt laut Gebührenordnung für die Sondernutzung 5,20 Euro pro Tag erhebt. Wenn vom abgestellten Fahrzeug Gefahr ausgeht - wenn also zum Beispiel Betriebsstoffe auslaufen - nimmt das Ordnungsamt Kontakt mit dem Umweltamt des Landkreises auf. Dann wird das Auto schneller beseitigt. Und wenn sich die Autobesitzer nicht rühren und keine Anstalten machen zu zahlen? „Dann geht das Verfahren ganz normal in die Vollstreckung“, so Grossy. Der letzte Weg ist die Erzwingungshaft. Dies ist nicht der Regelfall, aber es sei schon vorgekommen, heißt es aus dem Rathaus.