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Nachbarschaftsstreit vor Gericht Nachbarschaftsstreit vor Gericht: Rentner aus Unseburg sticht auf Hund ein

Von Marko Jeschor 29.07.2015, 09:02
Das Amtsgericht Aschersleben hat sich mit einem Nachbarschaftsstreit befasst.
Das Amtsgericht Aschersleben hat sich mit einem Nachbarschaftsstreit befasst. dpa/Symbol Lizenz

Aschersleben - Ja, sein Mandant habe auf den Hund eingestochen. Und ja, es treffe auch zu, dass Jürgen Rahm (Name geändert) die Tochter anschließend beleidigt habe. Die Bezeichnung „Hure“ oder „Schlampe“ ist wohl gefallen. Soweit räumte der Verteidiger des Rentners aus Unseburg die Vorwürfe der zuständigen Staatsanwaltschaft Magdeburg ein.

Dass der 78-Jährige im September vergangenen Jahres auf einem Feldweg in der Nähe des Ortes aber gefühlskalt gehandelt haben soll, das stimme so nicht. Vielmehr, so argumentierte der Verteidiger am Dienstagvormittag vor dem Amtsgericht in Aschersleben, handelte der Angeklagte aus klassischer Notwehr. „Wenn ein so großes Tier angerannt kommt und bellt, dann darf man das als Angriff werten und zu den erforderlichen Mitteln greifen.“ In diesem Fall verletzte der Rentner den Boxer mit einer Grabegabel am Kopf. Er habe damit sich und seinen Hund in der Schubkarre schützen wollen. Der Hund wurde bei dem Angriff leicht verletzt.

Staatsanwältin forderte saftige Geldstrafe

Dieser Ansicht wollte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer natürlich nicht folgen. Sie bezeichnete das als Schutzbehauptungen und forderte für Sachbeschädigung sowie Beleidigung eine saftige Geldstrafe. Die Staatsanwältin hielt die Angaben der beiden Zeugen zwar für widersprüchlich, bezweifelte sie aber auch nicht.

Die Hundebesitzerin hatte in der Beweisaufnahme unter anderem zu Protokoll gegeben, sie habe sich auf dem Feldweg vom Rentner bedroht gefühlt. Hintergrund ist, dass sie sich mit ihm schon seit Jahren in einem dauerhaften Nachbarschaftsstreit befindet. Sie räumte aber ein, dass ihr verhältnismäßig großer und respekteinflößender Hund in diesem Moment losgelaufen sei, „aber nur, um zu spielen“, wie sie betonte. Die 57-Jährige erklärte das Verhalten mit typischen Gesten des Tiers. Es habe noch nie jemanden angegriffen.

Richter Robert Schröter folgte der Argumentation der Verteidigung, wonach es für den Rentner schwer gewesen war, den Spieltrieb von einem Angriff zu unterscheiden. Am Ende blieb es bei einer 250-Euro-Geldstrafe für die unpfleglichen Worte. Die Attacke auf den Hund - im Strafrecht als Sachbeschädigung geführt - wurde nicht als solche bestraft. „Ich glaube aber auch nicht, dass der Angeklagte der unschuldige, ältere Herr ist.“ Vor der Urteilsverkündung sagte der Rentner, es tue ihm leid. Die Entscheidung des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig. (mz)