Nach Entscheid zum Bürgerbegehren in Giersleben Nach Entscheid zum Bürgerbegehren in Giersleben: Initiatoren wollen nicht aufgeben
Giersleben/MZ. - Manfred Meyer von der Kreis-Kommunalaufsicht wollte inhaltlich am Montag keine Position beziehen, da er mit einem Widerspruchsverfahren rechne. Theoretisch könnte der Konflikt also noch über einen längeren Zeitraum die Gemüter bewegen, meinte der Kommunalrechtler, der an das langwierige Verfahren bei der Klinikfusion erinnerte. Damals hatte sich das juristische Tauziehen um das Bürgerbegehren über viele Monate hingezogen.
Meyer: Die Initiatoren des Begehrens müssten nun einen Bescheid von der Gemeinde bekommen. Und gegen den Bescheid seien Rechtsmittel zulässig. "Sollten die Antragsteller in Widerspruch gehen, müsste der Gemeinderat darüber entscheiden. Gegebenenfalls würden wir als Kommunalaufsicht die Akte wieder auf den Tisch bekommen", so Meyer zum Prozedere.
Bleibt die Frage, was aus juristischer Sicht gegen das Bürgerbegehren sprach. Tatsache ist: Mittlerweile hat es einen regen Schriftwechsel zwischen der Gemeinde, dem Verwaltungsamt in Schackenthal, der Kreis-Kommunalaufsicht sowie einer von Bürgermeister Benno Rietsch (parteilos) beauftragten Anwaltskanzlei gegeben. Bei der Lektüre der Schreiben wird klar, dass bereits die Fragestellung im Bürgerbegehren kritisch beurteilt wird. Knackpunkt: Im Text wird erfragt, ob die Gemeinde Giersleben "gemeinsam mit den anderen Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Wippertal (Sitz Schackenthal) der Verwaltungsgemeinschaft Aschersleben / Land" beitreten soll. Genau das, argumentiert der beauftragte Anwalt, sei unkorrekt. Denn die bisherige Mitgliedsgemeinde Amesdorf habe sich bereits für einen Beitritt zur Verwaltungemeinschaft Staßfurt entschieden. Letztlich, so der Anwalt weiter, lasse die Fragestellung drei mögliche Interpretationsvarianten zu und sei daher nicht eindeutig genug. Zudem könne ein Bürgerentscheid nicht stellvertretend für andere Gemeinden erfolgen - dies wiederum lasse der Passus "gemeinsam mit den anderen Gemeinden" jedoch erkennen.
Interessanter Aspekt: Nachdem die Kreis-Kommunalaufsicht in einer ersten Stellungnahme im Juni mit Blick auf letzteren Punkt die Möglichkeit angedeutet hatte, diese Frage in einem Bürgerentscheid zu korrigieren, wurde in einem Brief am 27. Juli ein weiterer Punkt gegen das Bürgerbegehren genannt und von Initiator Girke am Montag bestätigt: Bei der Übergabe der Unterschriftslisten am 10. Mai habe es kein Antragsschreiben gegeben. Dies sei am Donnerstag im Gemeinderat nachgeholt worden. Girke gab sich am Montag kämpferisch: "Wir werden nicht klein beigeben."
Eine Unwägbarkeit bleibt freilich: Noch ist offen, ob die Gemeinde Hakeborn der Stadt Hecklingen beitritt. Hakeborn könnte hinsichtlich der Größe das Zünglein an der Waage werden: "Kommt Hakeborn nicht zu uns, würde das mit dem Modell nicht klappen", so Hecklingens Bürgermeister Jürgen Borchmann (Wählergemeinschaft). Er würde dann eine Ausnahmegenehmigung beantragen.