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Kranke Bäume Kranke Bäume: Bußgeld nach dem Brenntag

Von Rita Kunze 16.01.2003, 17:31

Bad Suderode/MZ. - "Verstoß gegen das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz" begründet das Umweltamt des Landkreises seine Forderung. Denn bei der Fläche handele es sich nicht um ein gärtnerisch, sondern gewerblich genutztes Grundstück, erklärt Marion Meier vom Umweltamt. Und dort sei das Verbrennen generell nicht gestattet.

"Da die Verbrennung eine erhebliche Belastung für Nachbarn und eventuelle Kurgäste zur Folge hätte, habe ich darauf Rücksicht genommen", erklärt der Bad-Suderöder in einem Schreiben an das Amt, von dem er sich zu Unrecht bestraft fühlt, weil er doch in bester Absicht gehandelt habe. Beim Landkreis sieht man die Sache anders. Nicht zum ersten Mal habe man Dieter Wuttig darauf hingewiesen, dass sein Tun nicht gestattet sei, sagt Frau Meier. "Herr Wuttig hätte den Baumschnitt nur gebündelt vor die Tür legen brauchen", erklärt sie, denn auch krankes Gehölz werde bei der zweimal jährlich stattfindenden Grüngut-Sammlung mitgenommen. Ausnahme seien Baumstämme. Doch gerade weil das Holz von Mehltau und Monila Fruchtfäule befallen sei, wollte es Wuttig nicht zum Kompostieren geben, sondern an einem der gesetzlich vorgegebenen Brenntage verbrennen. Dass ihm dies nur in seinem Garten gestattet ist, will er nicht gewusst haben.

Allerdings schafft auch der Blick in die "Gartenabfallverordnung" des Landkreises, veröffentlicht im Amtsblatt 5 / 2001, keine Klarheit. Denn aus ihr geht nicht eindeutig hervor, wo ein Feuer angezündet werden darf und wo nicht. Dem Bad-Suderöder ist damit jedoch nicht geholfen: Der Landkreis bekommt Rückendeckung vom Regierungspräsidium Magdeburg, an das sich Wuttig gewandt hatte und das nun das Vorgehen des Kreises als rechtmäßig ansieht. "Er kann das Gehölz auf seinem privaten Grundstück verbrennen, in kleinen Mengen auch auf die Deponie in Westerhausen bringen", so Marion Meier.