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Sonderregelung für Tierheim-Hunde Kommt die vorübergehende Steuerbefreiung für Hunde aus dem Ascherslebener Tierheim?

Der Stadtrat will darüber im Februar entscheiden. Steuerfrei sind sonst nur Hunde, die ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe beeinträchtigter Personen dienen.

Von Harald Vopel Aktualisiert: 25.01.2022, 14:04
Ganz entspannt: Für Hunde aus dem Tierheim  Aschersleben sollen die Halter anfangs keine Steuern zahlen.
Ganz entspannt: Für Hunde aus dem Tierheim Aschersleben sollen die Halter anfangs keine Steuern zahlen. Foto: Frank Gehrmann

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Aschersleben/MZ - Der Ascherslebener Stadtrat hat bereits Anfang Dezember des vergangenen Jahres entschieden. Jetzt soll der Beschluss in schriftliche Form gegossen werden: Es geht um eine Änderung im Rahmen der Hundesteuersatzung der Stadt Aschersleben. Konkret geht es darum, dass Hunde, die von ihren neuen Besitzern im Ascherslebener Tierheim erworben wurden, für ein Jahr steuerfrei gestellt werden. Für Vierbeiner, die zuvor mehr als ein Jahr im Tierheim gelebt haben und damit als sogenannte schwer vermittelbare Hunde gelten, muss der neue Besitzer sogar zwei Jahre keine Hundesteuer an die Stadtkasse zahlen.