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Corona Infizierte müssen Kontakte selbst informieren

Salzlandkreis reagiert mit Allgemeinverfügung auf anhaltend hohes Infektionsgeschehen. Was die Bürger jetzt wissen müssen.

Von Regine Lotzmann 08.12.2021, 14:00
Auf der Internetseite des Salzlandkreises sind die Formulare für die Kontaktweitergabe zu finden.
Auf der Internetseite des Salzlandkreises sind die Formulare für die Kontaktweitergabe zu finden. Foto: Regine Lotzmann

Aschersleben/MZ - Das Gesundheitsamt kommt einfach nicht mehr hinterher. Deshalb müssen Corona-Infizierte im Salzlandkreis ab sofort selbst ihre Kontaktpersonen über ihr positives PCR-Testergebnis informieren - und dem Gesundheitsamt zudem eine vollständige Liste der nach den RKI-Kriterien in Frage kommenden Leute, die sich angesteckt haben könnten, zukommen lassen. „Sie bekommen damit nicht mehr automatisch einen Anruf vom Fachdienst Gesundheit“, beschreibt Marko Jeschor, Sprecher des Salzlandkreises, das neue Prozedere.

Eine entsprechende Allgemeinverfügung habe Landrat Markus Bauer gerade unterzeichnet. Die ist nun, kündigt Jeschor weiter an, auch auf der Internetseite des Salzlandkreises nachzulesen, damit die Bürger wissen, wie sie im Fall der Fälle reagieren sollen. Denn: „Teil dieser Verfügung sind neben einem Formular auch konkrete Handlungsanweisungen für Personen, deren Schnell- oder PCR-Test positiv ausgefallen ist, sowie für Kontaktpersonen, die sich ebenfalls häuslich isolieren müssen“, sagt der Sprecher nämlich.

Reaktion auf steigende Anzahl von Infektionen

Der Landkreis reagiert damit auf die Entwicklung der letzten Wochen. Denn auch in der Region schoss die Zahl der mit Corona Infizierten stetig in die Höhe. Im Moment liegt der Inzidenzwert im Salzlandkreis bei 643. Das Gesundheitsamt kann da - trotz Aufstockung des Personals - eine umfassende Nachverfolgung der Kontakte innerhalb von 24 Stunden gar nicht mehr gewährleisten. Und genau das sei wichtig, um die Infektionsketten zu unterbrechen. Deshalb entschied sich der Landrat nun für die Mitwirkungspflicht der Bürger.

„Damit soll der Fachdienst wieder in die Lage versetzt werden, gemeldete Kontaktpersonen innerhalb kurzer Zeit zu kontaktieren, die in jedem Fall notwendigen Quarantäne-Schreiben schneller herauszuschicken und auch Fragen im Vorfeld zu beantworten, die ansonsten jeden Tag vielfach an der Corona-Hotline gestellt werden“, zählt Marko Jeschor auf.

Damit soll der Fachdienst wieder in die Lage versetzt werden, gemeldete Kontaktpersonen innerhalb kurzer Zeit zu kontaktieren.

Marko Jeschor, Sprecher des Salzlandkreises

Mit der neuen Regelung steht der Salzlandkreis übrigens nicht alleine da. Auch andere Landkreise und kreisfreien Städte Sachsen-Anhalts haben aufgrund der steigenden Infektionszahlen schon ähnliche Allgemeinverfügungen erlassen. Die können, wenn sie von den Bürgern nicht eingehalten werden, auch Strafen nach sich ziehen. Jeschor spricht von einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro, die das Bundesinfektionsschutzgesetz in solchen Fällen vorsieht.

Auch Vorsorge relevant

„Die Eindämmung des Virus stellt seit Beginn der Pandemie eine gesamt-gesellschaftliche Aufgabe dar“, erklärt der Landrat dann auch. Mit der neuen Regelung zur Kontaktnachverfolgung sei aber nun jeder noch einmal ausdrücklich in der Pflicht, Verantwortung für sich und andere zu übernehmen. Dazu zähle auch die Vorsorge, findet Bauer. Der Landrat verweist deshalb auf die bekannten Regeln zu Abstand, Maske, Hygiene und Lüften. Zudem sollen die Menschen Kontakte zu anderen - wenn möglich - vermeiden.

Die Allgemeinverfügung samt Handlungsanweisung steht auf der Internetseite des Salzlandkreises unter Salzlandkreis - Verordnungen und Rechtsgrundlagen.

Die Meldung der Kontaktpersonen kann entweder per Fax an 03471/684-561342 oder per E-Mail an [email protected] geschickt werden.