Justiz Illegale Müllentsorgung bei Wilsleben: Gericht schmettert Einspruch ab
Im November 2021 hatten zwei Männer bei Wilsleben illegal Müll entsorgt. Gegen seinen Bußgeldbescheid in Höhe von 80 Euro hatte einer von beiden Einspruch eingelegt und stand nun vor dem Amtsgericht in Bernburg.

Wilsleben/MZ - Eigentlich hätte er nur 80 Euro Bußgeld wegen einer illegalen Abfallentsorgung in der Nähe von Wilsleben zahlen müssen. Nun aber stand ein 23-Jähriger im Einspruchsverfahren gegen seinen Bußgeldbescheid vor einer Richterin im Amtsgericht Bernburg. Und am Ende musste er nicht nur die 80 Euro, die als Bußgeld gegen ihn im Dezember 2021 verhängt wurden, zahlen, sondern auch noch Gerichtskosten und die Auslagen der Zeugen, informiert Christian Löffler, Sprecher des Landgerichtes in Magdeburg, auf MZ-Anfrage.
Illegale Müllentsorgung bei Wilsleben: Unfall auf der Flucht
Die Mitteldeutsche Zeitung hatte im November über den nach der Abfallentsorgung folgenden Unfall auf einer Wiese bei Wilsleben und den Verdacht der illegalen Papierentsorgung berichtet. Zwei junge Männer sollen Papier oder Tapete mit einem Mercedes Sprinter an einen Landwirtschaftsweg gebracht und hinter dem Pflegeheim Wilsleben abgekippt haben, hatte die MZ informiert.
Ein Jäger aus Aschersleben hatte die Täter, die bereits mit dem Abladen begonnen hatten, gestört, hieß es weiter im Bericht. Als der damals 22-jährige Fahrer flüchten wollte, kippte der Transporter auf einer Wiese zwischen Junkerssee und Autobahn um. Auf der Flucht hätten die Täter versucht, an einer Rechtskurve geradeaus über die Wiese zu fliehen. So hatte damals MZ-Leser Paul Bertrams berichtet. Der war eigentlich auf dem Weg nach Frose, um dort Kraniche zu fotografieren. Dann aber fotografierte er den umgekippten Sprinter mit den beiden Fahrzeuginsassen und war als Zeuge geladen.
Das zuständige Ordnungsamt des Landkreises hatte das Bußgeld gegen den 23-Jährigen verhängt. Doch gegen dieses wehrte sich der Fahrer mit dem Einspruch. Wie Christian Löffler berichtete, habe er vor der Bußgeld-Richterin in Bernburg seine Unschuld beteuert. Der „Betroffene“, er sei kein Angeklagter, betonte Löffler, habe mit seinem Bruder einfach nur eine Abkürzung nehmen wollen. Also keine Flucht nach dem Ertappen?
Illegale Müllentsorgung bei Wilsleben: Eine teure Abkürzung
Die Richterin habe im Zuge der Beweisaufnahme nach der Anhörung der Zeugen aber keinen Anlass gesehen, das Bußgeld wegen der illegalen Abfallentsorgung zu ändern. „Es ist bei den 80 Euro geblieben“, sagte Löffler. Der Betroffene habe dies akzeptiert und keine Rechtsmittel eingelegt, so Löffler. Rechtskräftig sei das Urteil allerdings noch nicht, wies der Landgericht-Sprecher hin, da die Staatsanwaltschaft die Unterlagen noch nicht vorliegen hat. Sie könne dagegen auch Rechtsmittel einlegen.
Obwohl die beiden Fahrzeuginsassen mit ihrem gemieteten Sprinter keinen öffentlichen Verkehrsraum genutzt hatten - der Weg ist nur für Land- und Forstwirtschaftsverkehr freigegeben -, war der Unfall damals von der Polizei aufgenommen worden. Es war also letztlich eine teure „Abkürzung“.