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Illegale Entsorgung Illegale Entsorgung: Ein Grabstein liegt am Wegesrand

Von Susanne thon 10.09.2013, 20:55

Aschersleben/MZ - Toralf Schulz ist entsetzt. Ein Grabstein, der geschätzt gute zwei Zentner wiegt und mitten in der Feldflur abgekippt wurde, erregt sein Gemüt. „Man kann sich kaum vorstellen, was Menschen auf sich nehmen, um ihren Sperrmüll illegal zu entsorgen“, sagt der Ascherslebener und schüttelt den Kopf. Jeden Tag geht er mit seinem Hund auf einem Feldweg zwischen Klein Schierstedt, Aschersleben und Strummendorf, nahe der B 6n, spazieren. Die Hinterlassenschaften, derer sich Umweltsünder dort entledigen, stoßen ihm regelmäßig übel auf. Der Grabstein bringt das Fass nun aber zum Überlaufen: „Das ist pietätlos“, echauffiert sich Schulz, gleich, ob es um Müllentsorgung oder Grabschändung geht.

Die Auffindsituation spricht jedenfalls für Ersteres: Neben dem 34 Jahre alten Stein, in den der Name das Verstorbenen sowie Geburts- und Sterbejahr graviert sind, liegen auch Teile der Einfassung im Gebüsch. Und: Ein gelber Aufkleber ist oben links am Grabmal angebracht. Ein Hinweis, dass die Ruhefrist für das Grab von 1979 abgelaufen ist und sich der Nutzungsberechtigte bei der Friedhofsverwaltung melden soll. Was er offenbar getan hat, jedoch nicht, um die Nutzungsdauer zu verlängern. Vielmehr muss er sich für die eigenhändige Beräumung entschieden haben. Doch wo befand sich das Grab? Fundortnah in Giersleben, Klein Schierstedt oder Aschersleben? Vielleicht im Seeland – wegen der Nähe zur Bundesstraße? Weder - noch.

Anhand des „Klebchens“ kann Marianne Ungewiß von der Verbandsgemeinde Saale-Wipper ausschließen, dass der Grabstein einer aus ihrem Zuständigkeitsbereich ist: „Das ist kein Aufkleber von uns.“ Im Seeland verlaufen die Nachforschungen ebenfalls im Sande: „Wir haben nachgeschaut, den Namen aber nirgends finden können“, sagt Sabine Stelzer, Mitarbeiterin der Stadtverwaltung, und kann sich eine Bemerkung nicht verkneifen: „Da wollte sich wohl jemand die Entsorgungskosten sparen.“ Davon geht auch André Könnecke, Leiter des Bauwirtschaftshofes, aus (siehe „Auflagen müssen erfüllt werden“). Der Eigenbetrieb unterhält neben dem Friedhof in der Schmidtmannstraße auch die Ortsteilfriedhöfe. Doch auf keinem wurde der Verstorbene bestattet. „Wir haben den Namen im System eingegeben und alte Listen von Hand durchsucht“, erklärte er. Es habe keinen Treffer gegeben, unbesehen dessen, dass auch der Eigenbetrieb andere Aufkleber verwende.

Dass der bis dato unbekannte Entsorger ganz gezielt ein paar Kilometer weiter gefahren ist, um den Stein loszuwerden - dahin, wo selbiger nicht auf Anhieb zugeordnet werden kann, ist anzunehmen: Denn jegliche Abfallentsorgung außerhalb der dafür vorgesehenen Anlagen ist illegal. Wer nun welche Schritte einleitet, war gestern nicht mehr in Erfahrung zu bringen. Auch, weil noch nicht ganz klar ist, auf wessen Grund der ungewöhnliche Unrat liegt. Die Stadt wolle sich die Stelle anschauen. Und der Landkreis erklärte, was dann passiert: „Der Eigentümer beziehungsweise Pächter der Fläche zeigt den Vorgang bei der zuständigen Gemeinde an. Diese informiert dann den Kreiswirtschaftsbetrieb und der holt den Stein ab.“ Sofern er ohne größeren Aufwand abtransportiert werden kann.